Neue Genomische Techniken (NGT) – Genomeditierung
Gesetzliche Regelung
NGT-Regulierung - Die politische Debatte
► Der Weg bis zum Kommissionsvorschlag
COM (2023) 411: Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über mit bestimmten neuen genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel sowie zur Änderung der Verordnung (EU 2017/625
Der Weg zum Trilog-Verfahren
Der Kommissionsentwurf muss jetzt im EU-Parlament und im Rat diskutiert werden, Änderungsvorschläge können eingebracht werden und beide Institutionen müssen jeweils eine Stellungnahme abgeben. Danach kann die Gesetzgebung – im Trilog-Verfahren – zwischen Kommission, EU-Parlament und Rat fortgeführt werden.
Graphische Zusammenfassung: * Links im untenstehenden Text.
Rat der Europäischen Union: AGRI-FISH
Debatten und Abstimmungen über dem Kommissionsvorschlag zur Regulierung von genomeditierten Pflanzen (NGT-Pflanzen)
Ungarn Ratspräsidentschaft
01.07.2024 – 31.12.2024
Offiziell ist der 19. November als nächster Termin für Beratungen über den Kommissionsvorschlag vorgesehen.
23. September 2024
Brüssel
Ungarischer Ratsvorsitz informiert EP-Ausschüsse über Prioritäten
ENVI: Umwelt, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Am 23. September erklärte Anikó Raisz, Staatssekretärin für Umweltfragen und Kreislaufwirtschaft, dass sich der Ratsvorsitz für ein wettbewerbsfähigeres Europa einsetzen und gleichzeitig die dreifache Herausforderung der Verringerung der Umweltverschmutzung, der Eindämmung des Klimawandels und der Erhaltung der biologischen Vielfalt angehen werde. Die Abgeordneten befragten den Minister zum EU-Ziel der Treibhausgasreduzierung bis 2040, zum Clean Industrial Deal, zur COP29, zu den jüngsten Überschwemmungen in Europa, zur Kreislaufwirtschaft, zur Umweltverschmutzung, zu neuen genomischen Techniken, zu Chemikalien, zur Rolle der Wälder und zur Bodenüberwachung.
Über ihre Antworten ist leider nichts öffentlich geworden, aber die Ausführungen zeigen, dass die ungarische Ratspräsidentschaft in einer Regulierung der neuen genomischen Techniken keine besondere Priorität sieht.
Es wird erwartet, dass sich bis Dezember Möglichkeiten bieten werden, gewisse Unstimmigkeiten zu klären. Der ungarische Ratsvorsitz plant nicht, die Beratungen des Ständigen Ausschusses über den NGT-Vorschlag und die allgemeine Ausrichtung abzuschließen.
10. September 2024
Budapest
Informelle Sitzung der Agrarminister/innen
Auf der informellen Sitzung der Agrarminister/innen wurde die Thematik der neuen genomischen Techniken und die Umsetzung des Kommissionvorschlages zu ihrer Regulierung nicht diskutiert.
Aus den schriftlichen Stellungnahmen lässt sich teilweise eine Ablehnung des Kommissionvorschlages durch die Österreich, Rumänien, Slowenien, Slowakei, Bulgarien, Griechenland und Kroatien erkennen.
Es standen deshalb vielmehr ► Themen über die gemeinsame Agrarpolitik (GAP) im Focus.
Der deutsche Agrarminister Cem Özdemir konnte aus Termingründen nicht am dem Treffen teilnehmen.
Schriftliche Stellungnahmen von 16 Mitgliedsstaaten zu den Themenkomplexen aus dem Non-Paper ST 1182 von 03.07.2024 der ungarischen Ratspräsidentschaft.
► ST-12514-2024-ADD-1 Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Griechenland, Irland, Lettland, Litauen, Niederlande, Österreich, Rumänien, Slowakei, Spanien, Schweden und Tschechien
► ST-12514-2024-INIT Kroatien
Die schriftlichen Stellungnahmen unterscheiden sich nicht grundsätzlich von den mündlichen Ausführungen während der 1. Arbeitsgruppensitzung am 19.07.2024. 11 Mitgliedsstaaten erachten den Kompromissvorschlag vom 02. Februar 2024 (► Dokument 16714/23) als gute Arbeitsgrundlage an der weitergearbeitet werden solle. Vier Mitgliedsstaaten (Kroatien, Österreich, Rumänien und die Slowakei) dagegen befürworten das Vorgehen aus dem Non-Paper. Eine gewisse Ausnahme macht Deutschland. Deutschland gibt keine Stellungnahme ab, sondern stellt neue Fragen an die Kommission sowie die Ratspräsidentschaft und bittet um weitere Erklärungen.
Eine geplante Sitzung zu den Entwicklungen von Nachweisen genomeditierter Pflanzen (NGT-1-Pflanzen) und daraus gewonnener Erzeugnisse wird aus Termingründen abgesagt.
19. Juli 2024
03.Juli 2024
Am 19.07.2024 fand die ► 1. NGT-Arbeitsgruppensitzung unter ungarischer Ratspräsidentschaft statt. Die Mitgliedsstaaten Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, die Niederlande, Portugal, Schweden, Spanien, Tschechien, Zypern und teils auch Malta und Polen das Non-Paper als eine Neueröffnung der Diskussion um eine Regulierung der NGT und die aufgeworfenen Themenkomplexe als ein Rückschritt.
Die sechs Mitgliedsstaaten Bulgarien, Kroatien, Österreich, Rumänien, Slowakei und Slowenien betrachten den Vorstoß der Ratspräsidentschaft positiv. Deutschland positionierte sich nicht.
► mehr………. Ratspräsidentschaft stößt mit dem Non-Paper auf wenig Zustimmung
Ungarische Ratspräsidentschaft legt am 03.07.20024 den Mitgliedstaaten das ► Non Paper ST 11820 mit neun neu zu beratenden Themenkomplexen zum Kommissionsentwurf vor:
- Kriterien für die Gleichwertigkeit von NGT-Pflanzen mit konventionellen Pflanzen – Anhang I
- Notwendigkeit einer Risikobewertung von NGT-1-Pflanzen und daraus hergestellter Erzeugnisse
2.1 Anwendungsbereich der Verordnung (Landwirtschaftliche Nutzpflanzen – Wildpflanzen)
- Kennzeichnung von Lebens- und Futtermittel aus NGT-1-Pflanzen
- Nachweis und Identifizierung von NGT-Pflanzen und -Produkten
- Thematik der Nachhaltigkeit
- Export in Drittländer -Gleichwertigkeitskriterien zu konventionellem Saatgut
- Verifizierungsverfahren – zusätzlicher Verwaltungsaufwand bei den Mitgliedsstaaten und mögliche Auswirkungen auf Unternehmen
- Ermächtigung der Kommission zum Erlass von delegierten Rechtsakten
- Einklang mit dem Cartagena-Protokoll über die biologische Sicherheit
Die Mitgliedstaaten sollen bis zum 20.08.2024 zu den Themenkomplexen Stellung beziehen
Der WGG hat am 05.08.2024 dazu ► Stellung bezogen.
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Belgien Ratspräsidentschaft
01.01.2024 – 30.06.2024
26. Juni 2024
22./23. Mai 2024
14. Mai 2024
COREPER – Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV)**
Der neue Vorschlag zur Regulierung der neuen genomischen Techniken mit dem Ausschluss einer Patentierbarkeit von NGT-Pflanzen sollte einen Fortschritt in der Gesetzgebung hin zum Beginn der Trilog-Verhandlungen bringen. Aber in den Vorgesprächen zeichnete sich wieder ab, da es keine qualifizierte Mehrheit für den Vorschlag geben würde. Insbesondere Polen konnte nicht für den Vorschlag gewonnen werden. Daher wurden die Beratungen über den belgischen Vorschlag für den 26-06.2024 abgesagt.
Auch unter der belgischen Ratspräsidentschaft konnte keine gemeinsame Stellungnahme der Mitgliedstaaten für eine Regulierung der neuen genomischen Techniken herbeigeführt werden. An der Situation hat sich seit der spanischen Ratspräsidentschaft nichts geändert.
Ab Juli 2024 hat Ungarn für sechs Monate den Ratsvorsitz und anschließend übernimmt Polen den Vorsitz. Beide Staaten sind dafür bekannt, dass sie Anwendungen aus der Gentechnik und den neuen genomischen Techniken skeptisch gegenüberstehen.
NGT-Arbeitsgruppe
Die Ratspräsidentschaft hat ihren ► modifizierten Vorschlag zur Regulierung der neuen genomischen Techniken zur Diskussion gestellt. Kroatien, Polen, Österreich und die Slowakei haben weiterhin Bedenken und unterstützen den Vorschlag nicht.
Ratspräsidentschaft legt einen überarbeiteten ►Vorschlag zur Regulierung der neuen genomischen Techniken vor.
Im neuen Vorschlag wurde die Frage der Patentierbarkeit von NGT-1-Pflanzen dahin aufgegriffen, dass NGT-1-Pflanzen von einer Patentierung ausgeschlossen werden sollen. Der Legislativvorschlag unterscheidet zwischen NGT-Pflanzen der Kategorie 1, die wie konventionell gezüchtete Pflanzen geregelt werden, und NGT-Pflanzen der Kategorie 2, die unter strenge GVO-Vorschriften fallen.
Brüssel
26. März 2024
02. Februar 2024
Tagung des Agrarrats -Landwirtschaft und Fischerei
Auf der Sitzung wurde der Vorschlag der EU-Kommission zur Regulierung von Pflanzen aus den neuen genomischen Techniken nur unter „Sonstiges“ behandelt. Die spanische Delegation konnte ihr ► Statement „The importance of providing the agrifood sector with new plant breeding strategies, based on genome editing techniques, to strengthen its sustainability, resilience, and profitability“, das von Czechien, Dänemark, Estonien, Finnland, Italien, Niederlande, Portugal und Schweden unterstützt wurde, vortragen. Entsprechend der ► Tagesordnung waren weder eine Aussprache oder Abstimmung darüber vorgesehen. Aber dennoch ergriffen die ► Vertreter von 24 Mitgliedsstaaten das Wort. Gemeinsam zollten sie den spanischen und belgischen Ratspräsidenten Anerkennung für ihre Bemühungen um einen gemeinsamen Standpunkt zu dem Kommissionsvorschlag. Von 18 Mitgliedsstaaten wurde die Bedeutung und die Notwendigkeit einer Regelung für genomeditierte Pflanzen betont und eine rasche Umsetzung des Kommissionsvorschlages mit entsprechenden Änderungsvorschlägen angemahnt (Nicht-Patentierbarkeit, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit, Sicherheitsbewertung). Kritisch äußerten sich die Vertreter von Slowenien, Kroatien, Rumänien und Österreich. Deutschland verwies auf noch offene Fragen, ohne sie jedoch anzusprechen und auf das Fehlen einer Einigung innerhalb der Bundesregierung. Drei Mitgliedsstaaten lehnen den Kommissionsvorschlag grundsätzlich abgelehnt.
Trotz vieler positiver Äußerungen kann vermutet werden, dass es nicht mehr vor den Europawahlen zu einem gemeinsamen Standpunkt der Mitgliedsstaaten kommen wird.
COREPER – Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV)**
Die belgische Ratspräsidentschaft hat den spanischen Vorschlag nur marginal verändert. Die Möglichkeiten zu opt-out Verfahren wurden in die Erwägungsgründe aufgenommen. Eine Lösung der Patentfrage soll in einer Expertengruppe erarbeitet werden. 16 Mitgliedstaaten würden den Vorschlag zustimmen, aber von Bulgarien, Belgien, Deutschland, Kroatien, Luxemburg, Österreich, Polen, Rumänien, Slowenien, Slowakei, und Ungarn kamen Einwände. Damit zeichnete sich ab, dass bei einer Abstimmung keine qualifizierte Mehrheit für ein Verhandlungsmandat zu kommen würde. Der Tagesordnungspunkt wurde lediglich unter „Sonstiges“ behandelt.
Am gleichen Tag hat das EU-Parlament dem modifizierten Kommissionsvorschlag zugestimmt.
Brüssel
23. Januar 2024
Belgien
Ratspräsidentschaft
01.01.2024 – 30.06.2024
Tagung des Agrarrats -Landwirtschaft und Fischerei
De belgische Ratspräsident erläutert sein Arbeitsprogramm. Die Präsidentschaft hat sich in seinem ► Programm sehs Hauptarbeitspunkte gesetzt. Im Unterpunkt „Landwirtschaft und Fischerei“ setzt sie sich für einen nachhaltigen und widerstandsfähigen Agrar-, Lebensmittel, und Fischereibereich ein. In Sachen neue genomische Techniken führt sie lediglich aus: „Der Vorsitz wird die laufenden Diskussionen über neue genomische Techniken (NGT), die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) und die Erzeugung und Vermarktung von Pflanzenvermehrungsmaterial (PRM) fortsetzen.“
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Spanien Ratspräsidentschaft
01.07.2023 – 31.12.2023
Brüssel
22. Dezember 2024
COREPER – Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV)
Die Botschafter der Ständigen Vertretung der Mitgliedstaaten bei der EU konnten sich nicht auf ein Verhandlungsmandat zum Vorschlag der Kommission über die Regelung neuer genomischer Techniken einigen.
Das weitere Vorgehen liegt nun in den Händen der belgischen Ratspräsidentschaft, die am Januar 2024 turnusmäßig in Vorsitz im Rat der Europäischen Union übernimmt.
Brüssel
11.-12. Dezember 2023
07.Dezember 2023
NGT-Arbeitsgruppe
22. / 27. November 2023
Brüssel
20. November 2023
Córdoba
03.– 05. September 2023
Sitzung des Agrarrats (AGRIFISH – Landwirtschaft und Fischerei)
Erstmals stand eine Aussprache über den Kommissionsvorschlag bzw. über den von der Ratspräsidentschaft überarbeiteten offiziell auf der Tagungsordnung. Eine Mehrheit erachteten der Vorschlag aus ausgewogen und zustimmungsfähig (u.a. Dänemark, Frankreich, Italien, die Niederlande). Österreich, Kroatien, Ungarn, Polen, Rumänien, die Slowakei und Slowenien äußerten jedoch erhebliche Bedenken, Deutschland und Bulgarien enthielten sich der Stimme. Belgien äußerte auch nicht. Hierdurch kam die von der Präsidentschaft erhoffte qualifizierte Mehrheit nicht zustande. Es gab keine offizielle Abstimmung; es war eine Abfrage wie sich die Länder verhalten würden. Eine allgemeine Ausrichtung legt die Verhandlungslinie der Mitgliedstaaten mit dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission fest.
Strittig sind vor allem die Themen um Patente von NGT-Pflanzen, Unterscheidungskriterien von NGT-1- und NGT-2-Pflanzen, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit, opt-out Möglichkeiten, Schutz der ökologischen Landwirtschaft.
Die Ratspräsidentschaft erachtet die eine Verabschiedung einer allgemeinen Ausrichtung (gemeinsamer Stellung) für so wichtig, dass sie eine nächste Abstimmung für den 21 oder 22. 12.2023 im Ausschuss der Ständigen Vertretung (COREPER)** vorsieht.
Die Ratspräsidentschaft legt den ►überarbeiteten Kommissionsvorschlag zur Regulierung von Pflanzen, die aus gewissen genomischen Techniken hervorgegangen sind, vor.
Slowenien übergibt seine ► Kommentare zu Ratsvorschlag.
Die Stellungnahmen von Bulgarien, Dänemark, Die Niederlande, Estland, Finnland, Griechenland, Italien, Lettland, Portugal und Rumänien sind nicht öffentlich zugänglich.
Tagung des Agrarrats (AGRIFISCH Landwirtschaft und Fischerei)
Der Kommissionsvorschlag zur Regulierung neuer genomischer Techniken wird nur unter „Sonstige Angelegenheit“ angesprochen.
► Unterrichtung über den Sachstand – Ergebnisse aus den NGT-Arbeitsgruppensitzungen. Der Vorsitzende bitte die Mitgliedstaaten um schriftliche Stellungnahmen.
Kroatien legt seinen ► Standpunkt zu der Regulation vor. Hauptpunkte: Aufrechterhaltung einer nationalen“ opt-out“ Regelungen, Möglichkeit einer freien Wahl der Erzeugnisse – Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit.
Informelle Tagung der Landwirtschaftsministerinnen und –minister
Brüssel
25. Juli 2023
14. Juli 2024
Der Agrarministerrat (AGRIFISH) tagt erstmals unter der spanischen Ratspräsidentschaft. Der Vorsitzende betont nochmals, dass der Verordnungsvorschlag prioritär behandelt werden solle und eine allgemeine Stellungnahme bis Ende 2023 angestrebt werde.
Dänemark, Frankreich, Portugal, und Schweden befürworten den Kommissionsvorschlag.
Finnland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Rumänien, Slowakei, Slowenien stehen ihm grundsätzlich positiv gegenüber, aber sehen noch Klärungsbedarf in der Einteilung von zwei Kategorien von NGT-Pflanzen, deren Sicherheitsbewertung und Anwendung des Vorsorgeprinzips.
Deutschland, Griechenland, Polen und Österreich haben größere Vorbehalten gegenüber dem Kommissionsentwurf und verwiesen auf die Belange der ökologischen Landwirtschaft und der gentechnikfreien Lebens- und Futtermittelproduktion, die Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit du insbesondere auf die Problematik der Patente.
Ungarn verweist darauf, dass Gentechnik in der Landwirtschaft quasi per Grundgesetz verboten sei.
Zur Diskussion und Klärung der Fragen hat die spanische Präsidentschaft bis Dezember neun NGT-Arbeitsgruppentreffen* terminiert. Fünf weiter Treffen des Agrarrats sind geplant.
Quellen: ► Informationsdienst Gentechnik, ► Agrarzeitung
Die Ratspräsidentschaft (Vorsitz) legt einen ► Hintergrundvermerk für den Gedankenaustausch zum Kommissionsvorschlag vor.
Spanien
Ratspräsidentschaft
01.07.2023 – 31.12.2023
Auf den informellen Treffen der Agrarminister betont die spanische Ratspräsidentschaft mehrmals, dass bis Ende 2023 eine gemeinsame Stellungnahme zu dem Kommissionsentwurf herbeiführen möchte.
Im Arbeitsprogramm der spanischen Ratspräsidentschaft hat der Kommissionentwurf zur Regulierung von Anwendungen neuer genomischer Techniken bei Pflanzen eine hohe Priorität.
* NGT-Arbeitsgruppe bezieht sich auf die ► Gruppe „Genetische Ressourcen und Innovation in der Landwirtschaft“
** Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV)
Aufgabe des Ausschusses der Ständigen Vertreter oder auch Coreper (Artikel 16 Absatz 7 des Vertrags über die Europäische Union – EUV und Artikel 240 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union – AEUV) ist es, die Arbeiten des Rates der Europäischen Union vorzubereiten
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EU-Parlament und Ausschüsse: Debatten und Abstimmungen über dem Kommissionsvorschlag zur Regulierung von genomeditierten Pflanzen (NGT-Pflanzen)
EU-Parlament
24. April 2024
EU-Parlament: 1. Lesung und Abstimmung zum Kommissionsvorschlag zur Regulierung genomeditierter Pflanzen (► Legislative Entschließung)
► Abstimmung: Mittwoch, 24.4.2024: 336 Ja-, 238 Nein-Stimmen und 41 Enthaltungen
Am 24.04.2024 hat das EU-Parlament in 1. Lesung über den Kommissionsvorschlag zur Regulierung gewisser genomeditierter Pflanzen abgestimmt. Neue Änderungsanträge konnten nicht eingebracht werden. Die Mehrheit der Parlamentarier hat sich durch den ANSES-Report und den ungelösten Fragen zur Patentierbarkeit von NGT-Pflanzen nicht beirren lassen und sich wieder für eine evidenzbasierte Regelung ausgesprochen.
Der Parlamentsvorschlag dient nun als Grundlage für das weitere Vorgehen im Trilog-Verfahren nach den Parlamentswahlen. Das neue Parlament ist nicht vollständig an den Vorschlag gebunden; es kann neue Änderungsvorschläge einbringen.
Die Mitgliedsstaaten – der Rat – haben bislang noch keine gemeinsame Position zum Kommissionsvorschlag gefunden.
Am gleichen Tag stimmte das Parlament auch mehrheitlich für eine Reform der EU-Saatgutverordnung (431 Ja-, 104 Nein-Stimmen, 82 Enthaltungen)
EU-Parlament
07. Februar 2024
EU-Parlament stimmte nach der Diskussionsrunde am 6.02.2024 über den
► Kommissionsvorschlag mit den Änderungen aus den Ausschüssen ab.
► Abstimmung: Mittwoch, 07.02.2024: 307 Stimmen für eine Reform, 263 dagegen,
41 Enthaltungen
Ziel ist es, das Lebensmittelsystem nachhaltiger und widerstandsfähiger zu machen, indem verbesserte Pflanzensorten entwickelt werden, die klima- und schädlingsresistent sind, höhere Erträge liefern oder weniger Düngemittel und Pestizide benötigen. Allerdings wird eine Kennzeichnung von NGT-Pflanzen und deren Produkte gefordert und eine Patentierung von NGT-Pflanzen soll ausgeschlossen werden. Das EU-Parlament hat seinen Standpunkt für das Trilog-Verfahren dargelegt. Für dessen Beginn muss jedoch noch die Stellungnahme der Mitgliedsländer abgewartet werden.
EU-Parlament
ENVI – Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
24. Januar 2024
ENVI: Debatte und Abstimmung über den ► Kommissionsvorschlag mit den entsprechenden Änderungen zur Regulierung von Pflanzen aus neuen genomischen Techniken (NGT)
► Abstimmung: Mittwoch 24.01.2024: 47 Stimmen für eine Reform, 31 dagegen, 4 Enthaltungen
Diese positive Entscheidung ist mitentscheidend für die Abstimmung im EU-Parlament.. Die Hindernisse sind jedoch noch nicht überwunden. Ausschlaggebend wird nun die Entscheidung im Ministerrat, damit die Verhandlungen zwischen Parlament, Mitgliedsstaaten und Kommission (Trilogieverfahren) beginnen können.
EU-Parlament
AGRI – Ausschuss für Land-wirtschaft und ländliche Entwicklung
11. Dezember 2023
Agrarausschuss (AGRI) debattiert und stimmt über den mit ► Änderungen versehenen Kommissionsvorschlag zur Regulierung von Pflanzen aus den neuen genomischen Techniken (NGT) ab.
► Abstimmung: Montag 11.12.2023; 34 Stimmen für den geänderten Vorschlag,
10 dagegen, 1 Enthaltung
Beratende Ausschüsse
17.-18. April 2024
Der Ausschuss der Regionen verabschiedet seine ► Stellungnahme NAT-VII/038 zu den geplanten Verordnungen über die neuen genomische Techniken (NGT)und das Pflanzenvermehrungsmaterial. Sie enthält 80 Änderungsvorschläge zu den NGT, 33 zum Pflanzenvermehrungsmaterial sowie 29 politische Handlungsempfehlungen.
Für NGT-Pflanzen wird ein Verbot der Patentierbarkeit, eine Risikobewertung, ein Zulassungsverfahren, eine vollkommende Transparenz entlang der Lebensmittelkette u.v.m. gefordert.
26. Oktober 2023
Auf seiner Plenarsitzung (25.10. 26.10.2024) verabschiedet der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) seine ► Stellungnahme NAT/908 zum Kommissionsentwurf über die neuen genomischen Techniken (NGT).
Abstimmung 26.10.2023: 168 Ja-Stimmen, 48 Nein-Stimmen und 15 Enthaltungen
Anders als die anderen Ausschüsse fügt er keine Änderungen in den Vorschlagstext ein sondern stellt seine Anmerkungen in „Schlussfolgerungen und Empfehlungen“, „Allgemeine Bemerkungen“ sowie „Besondere Bemerkungen“ zusammen.
Unter „Besondere Bemerkungen“ verweist er auf vier Punkte:
- Der EWSA empfiehlt, zehn Jahre nach der Einführung der neuen Verfahren eine Nutzen-Risiko-Analyse durchzuführen
- Der EWSA betont, dass Verbesserungen bei den ethischen Aspekten erforderlich sind
- Allgemeine Sicherheit: Der EWSA weist auf den komplexen und technischen Charakter dieser Frage hin
- Der EWSA warnt vor Vereinfachungen, die nicht der Realität entsprechen
05. Juli 2023
Kommission legt ihren Vorschlag vor: ► Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über mit bestimmten neuen genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/625