Ungarische Ratspräsidentschaft

Neue genomische Techniken (NGT)

19.07.2024: Erste NGT-Arbeitsgruppensitzung unter ungarischer Ratspräsidentschaft

Ratspräsidentschaft stößt mit dem Non-Paper auf wenig Zustimmung

Entsprechend der Ankündigung vom 03.07.2024 aus dem Non-Paper fand am 19.07.2024 unter ungarischer Ratspräsidentschaft die ► 1. NGT-Arbeitsgruppensitzung statt. Wie üblich wurde von offizieller Seite kaum etwas über die Sitzung bekannt gemacht. Daher ist es auch unklar, ob sich die Mitgliedsstaaten schriftlich zu den neun aufgeführten Themenkomplexen geäußert haben.

Lediglich in ► einer Pressemeldung wurde über die NGT-Arbeitsgruppensitzung berichtet. Nach dieser Pressemeldung erachten die Mitgliedsstaaten Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, die Niederlande, Portugal, Schweden, Spanien, Tschechien, Zypern und teils auch Malta und Polen das Non-Paper als eine Neueröffnung der Diskussion um eine Regulierung der NGT und die aufgeworfenen Themenkomplexe als ein Rückschritt. Die Mehrheit der Mitgliedsstaaten vertreten die Auffassung, dass die Themen bereits ausgiebig diskutiert und in den vorangegangenen Sitzungen mehrheitlich entscheiden wurden seien. Anstatt neu zu starten, sind sie vielmehr der Meinung man solle an dem im Februar mehrheitlich verabschiedeten ► Kompromissvorschlag* weiterarbeiten.

Lediglich die sechs Mitgliedsstaaten Bulgarien, Kroatien, Österreich, Rumänien, Slowakei und Slowenien betrachten den Vorstoß der Ratspräsidentschaft positiv.

Deutschland positionierte sich nicht und verwies auf Uneinigkeiten innerhalb der Regierung zu dem NGT-Kommissionsvorschlag. Aber dennoch seien für Deutschland noch Fragen offen.

Kroatien machte den Vorschlag in die weiteren Beratungen auch die nationalen kompetenten Behörden und Wissenschaftseinrichtungen miteinzubinden. Diesem Vorschlag schlossen sich Malta, Rumänien, Slowakei, Slowenien und Zypern an.

Zur Vorbereitung der nächsten NGT-Arbeitsgruppensitzung am 10.09.2024 werden die Mitgliedsstaaten aufgefordert bis zum 20.08.2024 ihre Stellungnahmen und Anmerkungen zu den Themenkomplexen abzugeben.

Aus dieser Aufforderung kann geschlossen werden, dass Ungarn seinen mit dem Non-Paper eingeschlagen Weg unbedingt folgen will und den Bedenken der Mehrheit der Mitgliedsstaaten kaum Rechnung zollt.

 

* Der Vorschlag wurde nicht mit qualifizierter Mehrheit angenommen. Entsprechend den Regularien haben damit die Mitgliedsstaaten keine Stellungnahme abgegeben und das Trilogverfahren konnte nicht eingeleitet werden.

Für eine qualifizierte Mehrheit ist erforderlich, dass mindestens 55 % der Mitgliedstaaten, die zusammen mindestens 65 % der EU-Bevölkerung repräsentieren, einem Vorschlag zustimmen (Artikel 16 Absatz 4 Satz 1 EUV).

► mehr zum Abstimmungsverfahren

31.07.2024

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