Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) wurde 2002 als eine unabhängige wissenschaftliche Behörde der Europäischen Union (EU) etabliert. Sie soll wissenschaftliche Beratungen bieten, die politischen Entscheidungsträgern als Grundlage für Entscheidungen im Zusammenhang mit der Sicherheit von Lebens- und Futtermitteln dient. Damit bildet die EFSA einen wesentlichen Bestandteil des institutionellen Rahmens in der Europäischen Union, mit dem die Sicherheit und der Schutz von Verbrauchern, Tieren und der Umwelt entlang der Lebensmittelkette gewährleistet wird. 

Auftrag

Mit der Verordnung (EC) Nr. 178/2002 wurde in der Europäischen Union das Lebensmittelrecht harmonisiert und eine klare Trennung von Risikobewertung und Risikomanagement herbeigeführt. Für die Durchführung der Risikobewertung entlang der Lebensmittelkette wurde neu die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) geschaffen und ihre Organisation und Aufgaben sind in Kapitel 3 der Basisverordnung dargelegt

Die EFSA ist integraler Bestandteil des EU-Lebensmittelsicherheitssystems. Sie hat den Auftrag, zur Sicherheit der Lebens- und Futtermittelkette in der EU und zu einem hohen Maß an Schutz für Leben und Gesundheit der Menschen beizutragen, insbesondere indem sie 

EU-Risikomanagern unabhängige, aktuelle und zweckmäßige wissenschaftliche Beratung zu Fragen in Bezug auf Lebens- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzenschutz, Ernährung und spezifische, damit zusammenhängende Umwelterwägungen bereitstellt;

  • mit der Öffentlichkeit über ihre Ergebnisse und die diesen zugrunde liegenden Informationen kommuniziert;
  • mit Mitgliedstaaten, institutionellen Partnern und anderen interessierten Kreisen/Interessengruppen in der EU zusammenarbeitet, um für eine kohärente Beratung zu sorgen und das Vertrauen in das EU-Lebensmittelsicherheitssystem zu stärken;
  • einheitliche Methoden entwickelt sowie Daten erhebt und auswertet, um die Ermittlung, Beschreibung und Überwachung von neu auftretenden Risiken zu ermöglichen, die sich unmittelbar oder mittelbar auf die Lebens- und Futtermittelsicherheit auswirken. 

Entstehung und Struktur

Infolge einer Reihe von Lebensmittelkrisen, die das Vertrauen der Öffentlichkeit erschütterten, erließ die EU-Kommission im Jahr 2002 die Basisverordnung (VO (EG) Nr. 178/2002). Damit wurde ein umfassender Rahmen für ein wissenschaftsbasiertes regulatorisches System zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit in der EU geschaffen und das Prinzip der Risikoanalyse als allgemeiner Grundsatz eingeführt. Schlüsselelement des neu installierten Systems zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit in der EU war und ist die Trennung der Zuständigkeit für die Risikobewertung (Wissenschaft/EFSA) und das Risikomanagement (Politik/EU-Kommission; EU-Parlament).

Die EFSA wurde als eigenständige wissenschaftliche Behörde für die Risikobewertung auf EU-Ebene installiert und ist bis heute die wissenschaftliche Instanz für Risikobewertung und -kommunikation der Europäischen Union.

Finanzierung: Die EFSA ist eine unabhängige dezentrale europäische Einrichtung, die aus dem Haushaltsplan der EU finanziert wird

Gründung: 2002

Mitarbeiter: 435

Standort: Parma, Italien

In den Mitgliedstaaten der EU wurden nationale Kontaktstellen eingerichtet, die der EFSA als zentrale Ansprechpartner (EFSA Focal Points) dienen. Die EFSA Focal Points koordinieren den wissenschaftlichen Informationsaustausch zwischen der EFSA und den auf nationaler Ebene zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten sowie Beteiligten aus den Bereichen Wirtschaft, Politik, Wissenschaft und Verbraucherverbänden. Das Bundesinstitut für Risikoforschung (BfR) ist vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) als EFSA Focal Point für die wissenschaftliche Koordinierungsarbeit benannt worden. Eine Schnittstelle zwischen den nationalen Behörden der Mitgliedstaaten und der EFSA ist der EFSA-Beirat.

Zuständigkeiten der EFSA

Die Haupttätigkeit der EFSA besteht in der wissenschaftlichen Risikobewertung. Im Sinne der Lebens- und Futtermittelsicherheit wird darunter eine risikoorientierte Bewertung verstanden, die darauf abzielt, eine Gefahr zu charakterisieren und deren mögliche Realisierung und deren Schweregrad für die betroffene Gruppe der Verbraucher abzuschätzen (man spricht auch von Expositionabschätzung), die von einem Lebens- oder Futtermittel ausgeht.  Die EFSA bietet unabhängige wissenschaftliche Beratung für politische Entscheidungsträger in der EU an und arbeitet in diesem Zusammenhang mit den jeweiligen nationalen Behörden zusammen. Sie berät zu bestehenden und aufkommenden lebensmittelbedingten Gefährdungen. Die wissenschaftlichen Stellungnahmen der EFSA sind Grundlage für politische Entscheidungen und fließen in europäische Rechtsvorschriften ein.  Im Lebensmittelsicherheitssystem der EU sind, ebenso wie in Deutschland, die Risikobewertung und das Risikomanagement voneinander getrennt. Die Sicherheitsbewertung durch die EFSA erfolgt unabhängig vom Prozess der politischen Entscheidungsfindung und von Risikomanagemententscheidungen.

Auch in Sachen Kommunikation  kommt der Behörde eine wichtige Rolle zu: Sie soll Informationen in angemessener, genauer und zeitnaher Art zu Themen der Lebens- und Futtermittelsicherheit bereitstellen, um so das Bewusstsein für diese zu schärfen und ihre  wissenschaftliche Arbeit  erklären. Wissenschaftliche Ergebnisse lassen für Nichtwissenschaftler nicht immer einfach erklären. Ein besonderes Augenmerk der EFSA soll daher gerade darauf liegen, auch mit der breiten Öffentlichkeit auf verständliche Weise zu kommunizieren und so dazu beizutragen Verständnisprobleme zwischen Wissenschaft und Verbrauchern zu überbrücken.

Der Aufgabenbereich:

  • Lebens- und Futtermittelsicherheit
  • Ernährung
  • Tiergesundheit und Tierschutz
  • Pflanzenschutz
  • Pflanzengesundheit

Die Arbeitsinhalte:

  • Sammlung wissenschaftlicher Daten und von Fachwissen
  • Bereitstellung unabhängiger, aktueller wissenschaftlicher Beratung in Fragen der Lebensmittelsicherheit
  • Information der Öffentlichkeit über ihre wissenschaftliche Arbeit
  • Zusammenarbeit mit EU-Ländern, internationalen Institutionen und anderen Interessenträgern

Förderung des Vertrauens in das System der Lebensmittelsicherheit in der EU durch verlässliche Beratung.

Aufbau und Arbeit der EFSA

Die EFSA wird von einem unabhängigen Verwaltungsrat geleitet, dessen Mitglieder ernannt werden, um im Interesse der Öffentlichkeit zu handeln, und die keine Regierung, Organisation oder Branche vertreten. Die 15 Mitglieder des Verwaltungsrats stellen den Haushaltsplan der EFSA auf und genehmigen das Jahresarbeitsprogramm. Der Geschäftsführende Direktor (bzw. die Geschäftsführende Direktorin) der EFSA vertritt die Behörde in rechtlicher Hinsicht. Er oder sie ist – in Absprache mit der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und den EU-Mitgliedstaaten – für alle operativen Angelegenheiten und Personalfragen sowie die Erstellung des Jahresarbeitsprogramms zuständig. Die wissenschaftlichen Arbeiten der EFSA werden vom Wissenschaftlichen Ausschuss und den zehn Wissenschaftlichen Gremien der Behörde geleitet, welche sich aus Wissenschaftlern zusammensetzen, die auf ihrem jeweiligen Gebiet führend sind. Wird spezielleres Fachwissen benötigt, werden zusätzliche Sachverständige in die Arbeitsgruppen einbezogen. Der Wissenschaftliche Ausschuss berät zu bereichsübergreifenden Themen, während die Gremien Risikobewertungen vornehmen.

Die von den Sachverständigen der EFSA erstellten wissenschaftlichen Stellungnahmen  sind Ergebnisse kollektiver Beratungen und Entscheidungen des jeweiligen Gremiums, bei denen alle Mitglieder gleiches Mitsprache- und Abstimmungsrecht besitzen.

Darüber hinaus verfügt die EFSA über eine Reihe robuster interner Mechanismen und Arbeitsabläufe zur Absicherung der Unabhängigkeit ihrer wissenschaftlichen Arbeit, einschließlich strenger Anforderungen hinsichtlich der Erklärung von Interessen.

Die wissenschaftlichen Stellungnahmen der EFSA bieten für die Risikomanager die Grundlage für ihre politischen Leitlinien und Entscheidungen. Ein Großteil der Arbeiten der EFSA wird durch konkrete Anfragen der Risikomanager nach wissenschaftlicher Unterstützung initiiert. Der überwiegende Teil der Ersuchen um wissenschaftliche Gutachten an die EFSA stammt von der europäischen Kommission; die übrigen werden vom Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten gestellt oder erfolgen auf eigene Initiative der EFSA. 

 

Existenzberechtigung, Wert und Erfolg der EFSA basieren auf wissenschaftlicher Exzellenz, Transparenz und  Unabhängigkeit. Die EFSA ist gehalten, sich bei all ihren Aktivitäten an ihren Werten zu orientieren und ist verpflichtet, diese in sämtlichen Bereichen ihrer Arbeit zu wahren.

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