Jahresrückblick 2023

Neue genomische Techniken (NGT)

Am Mittwoch, 05.07.2023, hat die EU-Kommission ihren langerwarteten Vorschlag zur Regulation gewisser genomeditierter Pflanzen veröffentlicht. ► „Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über mit bestimmten neuen genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/625“

Der Vorschlag sieht die Einführung von zwei Kategorien genomeditierter Pflanzen vor:

Die Gruppe der NGT-1-Pflanzen. Sie werden Pflanzen aus konventionellen Züchtungsverfahren gleichgestellt. NGT-1-Pflanzen, die als Lebens- und Futtermittel in Verkehr gebracht werden, benötigen keine Kennzeichnung oder Rückverfolgbarkeit. Als Saatgut benötigen NGT-1-Pflanzen jedoch eine Kennzeichnung.

Die Gruppe der NGT-2-Pflanzen unterliegt weitgehend den Anforderungen der bestehenden Gentechnikgesetzgebung.

Mit dem Vorschlag begann

   a) der vorgeschriebene Weg zur Umsetzung in eine Verordnung und

   b) die wissenschaftliche sowie politische Diskussion.

Der Vorschlag wurde je nach Einstellung zur Gentechnik allgemein und zu modernen Züchtungsmethoden sehr kontrovers aufgenommen (► Rückmeldungen zum Kommissionsvorschlag). Insbesondere Ökoverbände sehen in ihr das Ende einer ökologischen Landwirtschaft und die Erzeugung von Lebensmitteln ohne Gentechnik.

Spanische Ratspräsidentschaft hat sich die intensiv für die Umsetzung des Vorschlags der Kommission im Gesetzgebungsverfahren eingesetzt. Es standen die Beratungen und Abstimmungen in den Ausschüssen des Europäischen Parlaments und den Mitgliedstaaten an. Am 20.11.2023 tagten der Agrarministerrat (AGRI-Counsil) und der Agrarausschuss (AGRI-Committee). Während im Agrarministerrat auf Grund der Enthaltung Deutschland keine Einigung über den Kommissionsvorschlag erzielt werden konnte, wurde im Agrarausschuss der Kommissionsvorschlag mit Änderungen angenommen. Am 24. Januar 2024 geht es weiter mit den Beratungen und der Abstimmung im ENVI-Committee.

Ab Januar 2024 übernimmt für die nächsten sechs Monate Belgien die Ratspräsidentschaft.

Grüne Gentechnik – Pflanzen

Zulassung von gv-Pflanzen für den Import als Lebens- und Futtermittel

Die Kommission hat 13 gentechnisch veränderte Pflanzen für den Import als Lebens- und Futtermittel zugelassen. 7 gv-Pflanzen wurden erstmals zugelassen und für 6 wurde die Zulassung erneuert. Die durchschnittliche Zeitdauer für die Bearbeitung der Anträge – vom Eingang bei der EFSA bis zur Zulassung durch die Kommission betrug für Neuzulassungen 51,2 Monate und die die Erneuerung der Zulassung 28,1 Monate (► Zulassungen 2023)

Für sechs gv-Pflanzen sind 2023 Anträge für die Sicherheitsbewertung bei der EFSA eingegangen. Für Mais MON 810 und DP-023211-2 sind die Sicherheitsbewertungen abgeschlossen, aber die Stellungnahmen wurden 2023 nicht mehr veröffentlicht. Für fünf weitere gv-Pflanzen wurden die Stellungnahmen noch 2023 veröffentlicht, wobei für zwei (Mais GA21xT25 und Mais 87419) auch noch 2023 die Zulassung erfolgte.

Lebensmittelbiotechnologie / Weiße Gentechnik – Enzyme

2023 wurden durch das CEP-Panel für insgesamt 71 Lebensmittelenzyme die Sicherheitsbewertung abgeschlossen. Für 61 Lebensmittelenzyme wurden die Stellungnahmen in 2023 veröffentlicht (► 2023 abgeschlossene Sicherheitsbewertungen). Unter den 61 Lebensmittelenzymen wurden 23 mithilfe von gv-Mikroorganismen gewonnen.

2023 sind 101 Anträge zur Sicherheitsbewertung von Lebensmittelenzymen bei der EFSA eingegangen (► ausstehende Sicherheitswertungen).

In Hinblick auf die Veröffentlichung einer „Union-List“ für verkehrsfähige Lebensmittelenzyme sind aus der Liste der Anträge, die bis zum Stichtag 11.03.2015 noch für insgesamt 67 Lebensmittelenzyme zu bewerten, wobei für 7 die Anträge dem Panel noch nicht zur Bewertung vorgelegt worden sind (► Stichtagsliste). Da für die Lebensmittelenzyme aus der Stichtagsliste der Zeitraum für die Sicherheitsbewertung nicht vorgeschrieben ist, aber die Unionsliste erst nach der Bewertung aller Lebensmittelenzyme aus der Stichtagsliste erstellt werden soll (kann), ist vermutlich nicht vor Ende 2026 mit der Union-List zurechnen.

 

12.01.2024

 

Dahm J. und Arboleas M.S.: 2023 in der EU-Agrarpolitik: Ein Jahr der Hindernisse und Blockaden

Debatten und politische Entscheidungen rund um Landwirtschaft und Lebensmittel sind üblicherweise emotional und oft stark polarisierend. Im Jahr 2023 gab es in der EU-Agrar- und Lebensmittelpolitik jedoch ein neues Ausmaß an Blockaden und Dramen.

https://www.euractiv.de/section/farm-to-fork-strategie/news/2023-in-der-eu-agrarpolitik-ein-jahr-der-hindernisse-und-blockaden/

 

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