EU-Zulassungsverfahren: Gentechnisch veränderte Lebensmittel

Risikomanagement Kommission: Zulassungen

Zulassungen 2026 von gv-Pflanzen zum Import als Lebens- und Futtermittel in die EU

Alle Zulassungen gelten ausschließlich für den Import der gv-Pflanzen als Lebens- und Futtermittel. Die Zulassungen sind jeweils auf 10 Jahre beschränkt. Eine Erneuerung der Zulassung ist nach einer neuen Sicherheitsbewertung möglich. Die gv-Pflanzen und daraus hergestellte Lebens- und Futtermittel unterliegen voll umfänglich den geltenden Gentechnik-Regularien. Die Erzeugnisse müssen gekennzeichnet werden und rückverfolgbar sein.

Der kommerzielle Anbau dieser Pflanzen ist explizit ausgeschlossen

Neuzulassungen:

Neu zugelassen wurden: 

Eigenschaft

HT (Gly, Glu)

HT (Gly, Glu, Dicamba)

Zulassungszeitraum

11.03.2026 – 10.03.2036

03.03.2026 – 02.03.2036

Verfahrensdauer

75,6 Monate

30,0

Zulassungen wurden erneuert:

Eigenschaft

HT (Gly)

HT ( Glu)

HT (Glu)

HT (Glu Gly)

Zulassungszeitraum

03.03.2026 – 02.03.2036

11.03.2026 – 10.03.2036

11.03.2026 – 10.03.2036

11.03.2026 – 10.03.2036

Verfahrensdauer

23,6 Monate

23,6

23,6

24,2

HT: Herbizid-Toleranz – Gly-Glyphosat, Glu-Glufosinat, DiC-Dicamba

IR: Insekten-Rersistenz

Monate: Dauer des Zulassungsverfahren – Von Eingang des Dossiers bei der EFSA bis zur Zulassung durch die EU-Kommission

 

► links führen jeweils zu weiteren Informationen zu den gv-Pflanzen

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