Neue Genomische Techniken (NGT) – Genomeditierung 

Gesetzliche Regelung – Weg zum Trilog

Der Weg zum Trilog-Verfahren

Rat der Europäischen Union: AGRI-FISH
Debatten und Abstimmungen über dem Kommissionsvorschlag zur Regulierung von genomeditierten Pflanzen (NGT-Pflanzen)

Polen   Ratspräsidentschaft

01.01.2025 – 30.06.2025

Die Arbeit des Rates „Landwirtschaft und Fischerei“ wird sich auf Maßnahmen konzentrieren, die zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Agrarsektors und zur Erhöhung seiner Krisenfestigkeit erforderlich sind.

PROGRAMME OF THE POLISH PRESIDENCY OF THE COUNCIL OF THE EUROPEAN UNION

https://polish-presidency.consilium.europa.eu/media/zkcno325/programme-of-the-polish-presidency-of-the-council-of-the-european-union.pdf

05. Mai 2025

Rat der Europäischen Union

Der Rat veröffentlicht eine vergleichende Zusammenstellung der Vorschläge von Kommission, Parlament und Rat zur Regulierung von genomeditierten Pflanzen. Diese Zusammenstellung soll als Grundlage für die weiteren Beratungen in Trilog-Verfahren dienen.

Regulation on New Genomic Techniques (NGT)- Four-column table

https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVIII/EU/19143/imfname_11473091.pdf

14. März 2025

Brüssel

COREPER – Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV)

Am 14. März 2025 stimmte der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten bei der Europäischen Union (AStV) dem Verhandlungsmandat des Rates über die Regulierung gewisser genomeditierten Pflanzen mit qualifizierter Mehrheit zu. Der neue polnische ► NGT-Vorschlag 6426/25 unterscheidet sich kaum von dem vom 21.02.2025 und nur unwesentlich vom belgischen ► NGT-Vorschlag 9904/24 vom 24.05.2024.

Unterschiede bestehen in:

  • Opt-out Maßnahmen für NGT-2-Pflanzen
  • Koexistenzmaßnahmen für NGT-2-Pflanzen. Für den ökologischen Landbau sollen sie auch für NGT-1-Pflanzen angewandt werden.
  • Patente für unter gewissen Bedingungen für NGT-Pflanzen möglich
  • Bestehende Patente für NGT-1-Pflanzen müssen im Notifizierungsverfahren angezeigt werden. Sie sollen in der öffentlichen Datenbank eingetragen werden.

Mit der Annahme des polnischen Vorschlages können nun die Trilogverhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission beginnen. Für die nächsten Schritte sind am 8. April 2025 eine Abstimmung im ENVI-Ausschuss über die Annahme des Verhandlungsmandats und für Ende April 2025 der Beginn des Trilogs vorgesehen.

► Rat der EU – Pressemeldung mit erklärenden Ausführungen zum angenommenen  polnischen NGT-Vorschlag: New genomic techniques: Council agrees negotiating mandate

► AFBV-WGG: Unter polnischer Präsidentschaft hat der Rat der Europäischen Union den Vorschlag für eine Verordnung über Neue Genomische Techniken (NGT) mit qualifizierter Mehrheit angenommen

21. Februar 2025

Brüssel

COREPER – Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV)

Beratung und Probeabstimmung über den neuen polnischen Vorschlag. Bislang ist nicht über die Sitzung offiziell bekannt geworden. Vermutlich wurde jedoch eine Einigung erzielt, die eine qualifizierte Mehrheit erhalten könnte. Gewisse Vorbehalte gegen den Vorschlag haben noch Österreich, Ungarn, Deutschland, Bulgarien, Kroatien, Griechenland, Rumänien, Slowenien und der Slowakei. Eine Vorentscheidung über den polnischen Vorschlag wird für den 12.03. 2025 erwartet.

Der ► überarbeitete Vorschlag 6292/25 vom 19.02,2025. 

14. Februar 2025

Brüssel

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

07. Februar 2025

Sitzung der NGT-Arbeitsgruppe

Über  Ergebnisse der Sitzung ist bislang nichts bekannt geworden (16.02.2025)

► AFBV-WGG: Anmerkungen zum zweiten Vorschlag der polnischen Ratspräsidentschaft zur Regulierung bestimmter Pflanzen, die aus neuen genomischen Techniken (NGT) stammen

► AFBV-WGG: Comments on the Polish Presidency’s second proposal to regulate certain plants derived from new genomic techniques (NGTs)

► NOTICE OF MEETING AND PROVISIONAL AGENDA: Working Party on Genetic Resources and Innovation in Agriculture (Innovation in Agriculture)

Proposal for a Regulation of the European Parliament and of the Council on plants obtained by certain new genomic techniques and their food and feed, and amending Regulation (EU) 2017/625 (11592/23 INIT + ADD 1-5)

 

Polnische Ratspräsidentschaft übermittelt den Mitgliedsstaaten den überarbeiteten Vorschlag „16714/23“ zur Regulierung gewisser genomeditierter Pflanzen. 

Der neue modifizierte Vorschlag:  ► Council of the European Union: Regulation on new genomic techniques (NGT) – Revised Presidency text (06.02.2025)

20. Januar 2025

Brüssel

 

 

 

 

 

 

 

Informationsdienst Gentechnik

21.01.205

 

Sitzung der NGT-Arbeitsgruppe*

Am 20.01.2025 diskutierten die Experten der Mitgliedsstaaten in der NGT-Arbeitsgruppe den polnischen Vorschlag. Wie erwähnt enthielt er vornehmlich Vorschläge zur Lösung der Patentproblematik genomeditierter Pflanzen. Fast wie zu erwarten, stießen die Vorschläge bei den Mitgliedsstaaten auf wenig Zustimmung. Die größten Bedenken wurden zu dem Verwaltungsaufwand für das Prüfverfahren und zur Unsicherheit für kleine Züchterunternehmen geäußert. Die Mitgliedsstaaten sollen bis Ende Januar 2025 zu den aufgeworfenen Fragen Stellung beziehen. Auf der nächsten Sitzung  am 13.02.2025 soll dann versucht werden, einen Kompromiss herbeizuführen.   

Bislang ist offiziell nichts über das Sitzung bekannt geworden, insbesondere welche Mitgliedsstaaten Vorbehalte äußerten.

► Neue Gentechnik: viel Kritik an polnischem Vorschlag

* NGT-Arbeitsgruppe bezieht sich auf die ► Gruppe „Genetische Ressourcen und Innovation in der Landwirtschaft“

07. Januar 2025

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

AFBV-WGG

13.01. 2025

Die polnische Ratspräsidentschaft legt einen abgeänderten Entwurf zur Regulierung gewisser genomeditierter Pflanzen, die mit den neuen genomischen Techniken gezüchtet wurden. Dieser basiert auf dem von dem Ausschuss der Ständigen Vertreter mit Mehrheit, aber keine qualifizierte Mehrheit, am 07.Februar 2024 angenommenen belgischen Vorschlag. Die polnische Ratspräsidentschaft fügt neue Bestimmungen hinzu, um die Problematik um die Patente zu lösen, die bisher der Hauptgrund war, der eine qualifizierte Mehrheit für den Kommissionsvorschlag verhinderte.

Der Vorschlag beinhaltet klarere Definitionen für „NGT-Pflanze der Kategorie 1“ und eine Differenzierung von Produkt- und Prozesspatenten. (siehe auch AFBV-WGG-Anmerkungen). Er sieht die Unterscheidung patentierter NGT-1-Pflanzen vor. Handelt es sich bei dem Patent auf den Einsatz von ″Grundlagentechnologien″, soll die Varietät nach dem vereinfachten Verfahren für NGT-Pflanzen ″ähnlich wie konventionelle″ (Kategorie 1) in Verkehr gebracht werden. Bezieht sich das Patent auf das Endprodukt (z. B. ge-Pflanze* mit Herbizidtoleranz oder Kältetoleranz), soll das Saatgut zusätzlichen Regeln, wie z.B. einer Kennzeichnung mit dem Hinweis ″Patent geschützt″ unterliegen.

Die vorgeschlagenen Änderungen für Patente beziehen sich auf:

  • Das Hinzufügen von Definitionen für Patente, Produkt- und Prozesspatente sowie eines Verfahrens zur Prüfung des Vorhandenseins von Patenten für Pflanzenvermehrungsmaterial der Kategorie 1 NGT.
  • Das Vermehrungsmaterial NGT-1-Pflanzen darf nur dann uneingeschränkt in Verkehr gebracht werden, wenn es nicht durch Produkt- oder Verfahrenspatente geschützt ist.
  • Das Vermehrungsmaterial von NGT-Pflanzen der Kategorie 1, das durch Patente geschützt ist, kann von einem Mitgliedstaat aufgrund sozioökonomischer Auswirkungen oder agrarpolitischer Ziele für den Anbau eingeschränkt oder untersagt werden (opt-out).
  • Die Einführung einer Überprüfung auf das Vorhandensein von Patenten auf Vermehrungsmaterial von NGT-1-Pflanzen.
  • Für patentierte NGT-1-Pflanzen wird eine Kennzeichnungspflicht eingeführt, die aber auf das Vermehrungsmaterial beschränkt wird.
  • Die Kommission kann die Aufhebung der Patententscheidung einleiten.

Weitere Änderungsvorschläge:

Das Verfahren zur Überprüfung und Erklärung des Status einer NGT-1-Pflanze (Artikel 6 und 7) soll an Bedingungen geknüpft werden.

NGT-Pflanzen mit dem Merkmal einer Herbizidtoleranz sollen weiterhin den Regularien von NGT-2-Pflanzen wie Zulassung, Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit  unterliegen.

Hinsichtlich der opt-out-Klausel (Artikel 25) wird die Streichung von Artikel 25 vorgeschlagen.

 

*   ge-Pflanzen genomeditierte Pflanzen

 

► ST 5076 2025 INIT – WORKING  DOCUMENT

Einladung: https://data.consilium.europa.eu/doc/document/CM-1069-2025-INIT/en/pdf

Inzwischen ist der polnische Vorschlag nun auch offiziell zugänglich und für die Sitzung der NGT-Arbeitsgruppe wurde ein erläuternder Text veröffentlicht.  

►Regulation on new genomic techniques (NGT) – Revised Presidency text

► Working Party on Genetic Resources and Innovation in Agriculture (Innovation in Agriculture) – Meeting of 20 January 2025 – Steering note on the revised Presidency text on the Regulation on new genomic techniques  (NGT).

 

► Anmerkungen zum Vorschlag der polnischen Ratspräsidentschaft für die Regulierung bestimmter Pflanzen, die aus neuen genomischen Techniken (NGT) stammen

 

Verbände / Organisationen

18.01.2025

 

Deutscher Naturschutzring

18.01.2025

 

AbL und IG-Saatgut

14.01.2025

 

Der Vorschlag der polnischen Ratspräsidentschaft wurde vornehmlich von NGOs und gentechnik-kritischen Organisation als nicht zielführend abgelehnt. Er löse nicht die anstehenden Probleme zur Patentfrage von NGT-1-Pflanzen und habe weitgehend den Kompromiss der belgischen Ratspräsidentschaft übernommen. Zusätzlich wird bedauert, dass Polen seine ursprünglich kritische Haltung gegenüber der Gentechnik und den neuen genomischen Techniken weitgehend aufgegeben habe. Sie fordern die Mitgliedsstaaten zur Zurückweisung des polnischen Vorschlags auf.

► Offener Brief am polnischen Landwirtschaftsminister

 

► Neuer Vorschlag zu neuer Gentechnik

 

► Bewertung des Patente-Vorschlags der polnischen Ratspräsidentschaft vom 7.01.20251 zum NGT-Gesetzesvorschlag

AFBV-WGG

Dezember 2024

Eine Zwischenbilanz:

► Update zu den laufenden Diskussionen über den Regulierungsvorschlag der Europäischen Kommission über Neue Genomische Techniken (NGTs) – Empfehlungen zum Trilog 

 

Ungarn Ratspräsidentschaft

01.07.2024 – 31.12.2024

Die Arbeit des Rates „Landwirtschaft und Fischerei“ wird sich auf Maßnahmen konzentrieren, die zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Agrarsektors und zur Erhöhung seiner Krisenfestigkeit erforderlich sind.

PROGRAMME OF THE POLISH PRESIDENCY OF THE COUNCIL OF THE EUROPEAN UNION

https://polish-presidency.consilium.europa.eu/media/zkcno325/programme-of-the-polish-presidency-of-the-council-of-the-european-union.pdf

 

9./10. Dezember 2024

Brüssel

Tagung des Agrarrats – Landwirtschaft und Fischerei 

Auf dieser Sitzung wurde der Gesetzesvorschlag der Kommission zur Regulierung genomeditierter Pflanzen nur unter „Verschiedenem“ behandelt. Die Ratspräsidentschaft hat eine Zusammenfassung zum Stand der Verhandlungen unter seiner Präsidentschaft wiedergegeben. Die Vorbehalte einzelnen Mitgliedsstaaten konnten nicht beseitigt werden.

Unter der Ratspräsidentschaft kam es letztlich zu einem Stillstand der Verhandlung. Ohne jeglichen Fortschritt reicht Ungarn diese Thematik nun an Polen weiter.   Turnusgemäß übernimmt Polen am 01. Januar 2025 die Ratspräsidentschaft. 

Agriculture and Fisheries Council:  https://www.consilium.europa.eu/media/ohbfc2kh/9-10122024-agrifish-background.pdf

AOB item for the meeting of the „Agriculture and Fisheries“ Council of 9 and 10 December 2024: Regulation on plants obtained by certain new genomic techniques and their food and feed products: state of play ‒ Information from the Presidenc

https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-16254-2024-INIT/en/pdf

19. November 2024

Über diese Sitzung ist offiziell nichts bekannt geworden. Man kann davon ausgehen, dass die schriftlichen Stellungnahmen der Mitgliedsstaaten zu dem „Non-Paper“ der Ratspräsidentschaft diskutiert wurden. Nach Lösungsansätze zu einzelnen Themenfelder wurde nicht gesucht.

23. September 2024

Brüssel

Ungarischer Ratsvorsitz informiert EP-Ausschüsse über Prioritäten

ENVI: Umwelt, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Am 23. September erklärte Anikó Raisz, Staatssekretärin für Umweltfragen und Kreislaufwirtschaft, dass sich der Ratsvorsitz für ein wettbewerbsfähigeres Europa einsetzen und gleichzeitig die dreifache Herausforderung der Verringerung der Umweltverschmutzung, der Eindämmung des Klimawandels und der Erhaltung der biologischen Vielfalt angehen werde. Die Abgeordneten befragten den Minister zum EU-Ziel der Treibhausgasreduzierung bis 2040, zum Clean Industrial Deal, zur COP29, zu den jüngsten Überschwemmungen in Europa, zur Kreislaufwirtschaft, zur Umweltverschmutzung, zu neuen genomischen Techniken, zu Chemikalien, zur Rolle der Wälder und zur Bodenüberwachung.

Über ihre Antworten ist leider nichts öffentlich geworden, aber die Ausführungen zeigen, dass die ungarische Ratspräsidentschaft in einer Regulierung der neuen genomischen Techniken keine besondere Priorität sieht.

Es wird erwartet, dass sich bis Dezember Möglichkeiten bieten werden, gewisse Unstimmigkeiten  zu klären. Der ungarische Ratsvorsitz plant nicht, die Beratungen des Ständigen Ausschusses über den NGT-Vorschlag und die allgemeine Ausrichtung abzuschließen.

10. September 2024

Budapest

Informelle Sitzung der Agrarminister/innen

Auf der informellen Sitzung der Agrarminister/innen wurde die Thematik der neuen genomischen Techniken und die Umsetzung des Kommissionvorschlages zu ihrer Regulierung nicht diskutiert.

Aus den schriftlichen Stellungnahmen lässt sich teilweise eine Ablehnung des Kommissionvorschlages durch die Österreich, Rumänien, Slowenien, Slowakei, Bulgarien, Griechenland und Kroatien erkennen.  

Es standen deshalb vielmehr ► Themen über die gemeinsame Agrarpolitik (GAP) im Focus.

Der deutsche Agrarminister Cem Özdemir konnte aus Termingründen nicht am dem Treffen teilnehmen.

Schriftliche Stellungnahmen von 16 Mitgliedsstaaten zu den Themenkomplexen aus dem Non-Paper ST 1182 von 03.07.2024 der ungarischen Ratspräsidentschaft.

► ST-12514-2024-ADD-1   Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Griechenland, Irland, Lettland, Litauen, Niederlande, Österreich, Rumänien, Slowakei, Spanien, Schweden und Tschechien

► ST-12514-2024-INIT   Kroatien

Die schriftlichen Stellungnahmen unterscheiden sich nicht grundsätzlich von den mündlichen Ausführungen während der 1. Arbeitsgruppensitzung am 19.07.2024. 11 Mitgliedsstaaten erachten den Kompromissvorschlag vom 02. Februar 2024 (► Dokument 16714/23) als gute Arbeitsgrundlage an der weitergearbeitet werden solle. Vier Mitgliedsstaaten (Kroatien, Österreich, Rumänien und die Slowakei) dagegen befürworten das Vorgehen aus dem Non-Paper. Eine gewisse Ausnahme macht Deutschland. Deutschland gibt keine Stellungnahme ab, sondern stellt neue Fragen an die Kommission sowie die Ratspräsidentschaft und bittet um weitere Erklärungen.

Eine geplante Sitzung zu den Entwicklungen von Nachweisen genomeditierter Pflanzen (NGT-1-Pflanzen) und daraus gewonnener Erzeugnisse wird aus Termingründen abgesagt.

 

19. Juli 2024










03.Juli 2024

Am 19.07.2024 fand die ► 1. NGT-Arbeitsgruppensitzung unter ungarischer Ratspräsidentschaft statt. Die Mitgliedsstaaten Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, die Niederlande, Portugal, Schweden, Spanien, Tschechien, Zypern und teils auch Malta und Polen das Non-Paper als eine Neueröffnung der Diskussion um eine Regulierung der NGT und die aufgeworfenen Themenkomplexe als ein Rückschritt.

Die sechs Mitgliedsstaaten Bulgarien, Kroatien, Österreich, Rumänien, Slowakei und Slowenien betrachten den Vorstoß der Ratspräsidentschaft positiv. Deutschland positionierte sich nicht.

► mehr………. Ratspräsidentschaft stößt mit dem Non-Paper auf wenig Zustimmung

 

Ungarische Ratspräsidentschaft legt am 03.07.20024 den Mitgliedstaaten das ► Non Paper ST 11820 mit neun neu zu beratenden Themenkomplexen zum Kommissionsentwurf vor:

  1. Kriterien für die Gleichwertigkeit von NGT-Pflanzen mit konventionellen Pflanzen – Anhang I
  2. Notwendigkeit einer Risikobewertung von NGT-1-Pflanzen und daraus hergestellter Erzeugnisse

    2.1 Anwendungsbereich der Verordnung (Landwirtschaftliche Nutzpflanzen – Wildpflanzen)

  1. Kennzeichnung von Lebens- und Futtermittel aus NGT-1-Pflanzen
  2. Nachweis und Identifizierung von NGT-Pflanzen und -Produkten
  3. Thematik der Nachhaltigkeit
  4. Export in Drittländer -Gleichwertigkeitskriterien zu konventionellem Saatgut
  5. Verifizierungsverfahren – zusätzlicher Verwaltungsaufwand bei den Mitgliedsstaaten und mögliche Auswirkungen auf Unternehmen
  6. Ermächtigung der Kommission zum Erlass von delegierten Rechtsakten
  7. Einklang mit dem Cartagena-Protokoll über die biologische Sicherheit

Die Mitgliedstaaten sollen bis zum 20.08.2024 zu den Themenkomplexen Stellung beziehen

Der WGG hat am 05.08.2024 dazu ► Stellung bezogen.

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Belgien Ratspräsidentschaft

01.01.2024 – 30.06.2024

26. Juni 2024 














22./23. Mai 2024




 

14. Mai 2024

 

 

COREPER – Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV)**

Der neue Vorschlag zur Regulierung der neuen genomischen Techniken mit dem Ausschluss einer Patentierbarkeit von NGT-Pflanzen sollte einen Fortschritt in der Gesetzgebung hin zum Beginn der Trilog-Verhandlungen bringen. Aber in den Vorgesprächen zeichnete sich wieder ab, da es keine qualifizierte Mehrheit für den Vorschlag geben würde. Insbesondere Polen konnte nicht für den Vorschlag gewonnen werden. Daher wurden die Beratungen über den belgischen Vorschlag für den 26-06.2024 abgesagt.

Auch unter der belgischen Ratspräsidentschaft konnte keine gemeinsame Stellungnahme der Mitgliedstaaten für eine Regulierung der neuen genomischen Techniken herbeigeführt werden. An der Situation hat sich seit der spanischen Ratspräsidentschaft nichts geändert.

Ab Juli 2024 hat Ungarn für sechs Monate den Ratsvorsitz und anschließend übernimmt Polen den Vorsitz. Beide Staaten sind dafür bekannt, dass sie Anwendungen aus der Gentechnik und den neuen genomischen Techniken skeptisch gegenüberstehen.

 

NGT-Arbeitsgruppe

Die Ratspräsidentschaft hat ihren ► modifizierten Vorschlag zur Regulierung der neuen genomischen Techniken zur Diskussion gestellt. Kroatien, Polen, Österreich und die Slowakei haben weiterhin Bedenken und unterstützen den Vorschlag nicht.

 

Ratspräsidentschaft legt einen überarbeiteten ►Vorschlag zur Regulierung der neuen genomischen Techniken vor.

Im neuen Vorschlag wurde die Frage der Patentierbarkeit von NGT-1-Pflanzen dahin aufgegriffen, dass NGT-1-Pflanzen von einer Patentierung ausgeschlossen werden sollen. Der Legislativvorschlag unterscheidet zwischen NGT-Pflanzen der Kategorie 1, die wie konventionell gezüchtete Pflanzen geregelt werden, und NGT-Pflanzen der Kategorie 2, die unter strenge GVO-Vorschriften fallen.

 

Brüssel

26. März 2024

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



 

 

 

 

  

02. Februar 2024

 

 

 

 

 

 

Tagung des Agrarrats -Landwirtschaft und Fischerei

Auf der Sitzung wurde der Vorschlag der EU-Kommission zur Regulierung von Pflanzen aus den neuen genomischen Techniken nur unter „Sonstiges“ behandelt. Die spanische Delegation konnte ihr ► Statement „The importance of providing the agrifood sector with new plant breeding strategies, based on genome editing techniques, to strengthen its sustainability, resilience, and profitability“, das von Czechien, Dänemark, Estonien, Finnland, Italien, Niederlande, Portugal und Schweden unterstützt wurde, vortragen. Entsprechend der ► Tagesordnung waren weder eine Aussprache oder Abstimmung darüber vorgesehen. Aber dennoch ergriffen die ► Vertreter von 24 Mitgliedsstaaten das Wort. Gemeinsam zollten sie den spanischen und belgischen Ratspräsidenten Anerkennung für ihre Bemühungen um einen gemeinsamen Standpunkt zu dem Kommissionsvorschlag. Von 18 Mitgliedsstaaten wurde die Bedeutung und die Notwendigkeit einer Regelung für genomeditierte Pflanzen betont und eine rasche Umsetzung des Kommissionsvorschlages mit entsprechenden Änderungsvorschlägen angemahnt (Nicht-Patentierbarkeit, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit, Sicherheitsbewertung). Kritisch äußerten sich die Vertreter von Slowenien, Kroatien, Rumänien und Österreich. Deutschland verwies auf noch offene Fragen, ohne sie jedoch anzusprechen und auf das Fehlen einer Einigung innerhalb der Bundesregierung. Drei Mitgliedsstaaten lehnen den Kommissionsvorschlag grundsätzlich abgelehnt.

Trotz vieler positiver Äußerungen kann vermutet werden, dass es nicht mehr vor den Europawahlen zu einem gemeinsamen Standpunkt der Mitgliedsstaaten kommen wird.

COREPER – Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV)**

Die belgische Ratspräsidentschaft hat den spanischen Vorschlag nur marginal verändert. Die Möglichkeiten zu opt-out Verfahren wurden in die Erwägungsgründe aufgenommen. Eine Lösung der Patentfrage soll in einer Expertengruppe erarbeitet werden. 16 Mitgliedstaaten würden den Vorschlag zustimmen, aber von Bulgarien, Belgien, Deutschland, Kroatien, Luxemburg, Österreich, Polen, Rumänien, Slowenien, Slowakei, und Ungarn kamen Einwände. Damit zeichnete sich ab, dass bei einer Abstimmung keine qualifizierte Mehrheit für ein Verhandlungsmandat zu kommen würde. Der Tagesordnungspunkt wurde lediglich unter „Sonstiges“ behandelt.

Am gleichen Tag hat das EU-Parlament dem modifizierten Kommissionsvorschlag zugestimmt.

Brüssel

23. Januar 2024

 

Belgien

Ratspräsidentschaft

01.01.2024 – 30.06.2024

Tagung des Agrarrats -Landwirtschaft und Fischerei

De belgische Ratspräsident erläutert sein Arbeitsprogramm. Die Präsidentschaft hat sich in seinem ► Programm sehs Hauptarbeitspunkte gesetzt. Im Unterpunkt „Landwirtschaft und Fischerei“ setzt sie sich für einen nachhaltigen und widerstandsfähigen Agrar-, Lebensmittel, und Fischereibereich ein. In Sachen neue genomische Techniken führt sie lediglich aus: „Der Vorsitz wird die laufenden Diskussionen über neue genomische Techniken (NGT), die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) und die Erzeugung und Vermarktung von Pflanzenvermehrungsmaterial (PRM) fortsetzen.“

 

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Spanien Ratspräsidentschaft

01.07.2023 – 31.12.2023

Brüssel

 

22. Dezember 2024

COREPER – Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV)

Die Botschafter der Ständigen Vertretung der Mitgliedstaaten bei der EU konnten sich nicht auf ein Verhandlungsmandat zum Vorschlag der Kommission über die Regelung neuer genomischer Techniken einigen.

Das weitere Vorgehen liegt nun in den Händen der belgischen Ratspräsidentschaft, die am Januar 2024 turnusmäßig in Vorsitz im Rat der Europäischen Union übernimmt.  

Brüssel

11.-12. Dezember 2023 

 

 

 

 

 

 

 

 

  

  

 

07.Dezember 2023

 


NGT-Arbeitsgruppe

22. / 27. November 2023 


 

Brüssel

20. November 2023

 

 

 

 

 

 

Córdoba

03.– 05. September 2023

Sitzung des Agrarrats (AGRIFISH – Landwirtschaft und Fischerei)

Erstmals stand eine Aussprache über den Kommissionsvorschlag bzw. über den von der Ratspräsidentschaft überarbeiteten offiziell auf der Tagungsordnung. Eine Mehrheit erachteten der Vorschlag aus ausgewogen und zustimmungsfähig (u.a. Dänemark, Frankreich, Italien, die Niederlande). Österreich, Kroatien, Ungarn, Polen, Rumänien, die Slowakei und Slowenien äußerten jedoch erhebliche Bedenken, Deutschland und Bulgarien enthielten sich der Stimme. Belgien äußerte auch nicht. Hierdurch kam die von der Präsidentschaft erhoffte qualifizierte Mehrheit nicht zustande. Es gab keine offizielle Abstimmung; es war eine Abfrage wie sich die Länder verhalten würden. Eine allgemeine Ausrichtung legt die Verhandlungslinie der Mitgliedstaaten mit dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission fest.

Strittig sind vor allem die Themen um Patente von NGT-Pflanzen, Unterscheidungskriterien von NGT-1- und NGT-2-Pflanzen, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit, opt-out Möglichkeiten, Schutz der ökologischen Landwirtschaft.

Die Ratspräsidentschaft erachtet die eine Verabschiedung einer allgemeinen Ausrichtung (gemeinsamer Stellung) für so wichtig, dass sie eine nächste Abstimmung für den 21 oder 22. 12.2023 im Ausschuss der Ständigen Vertretung (COREPER)** vorsieht.

Die Ratspräsidentschaft legt den ►überarbeiteten Kommissionsvorschlag zur Regulierung von Pflanzen, die aus gewissen genomischen Techniken hervorgegangen sind, vor.

Slowenien übergibt seine ► Kommentare zu Ratsvorschlag.

Die Stellungnahmen von Bulgarien, Dänemark, Die Niederlande, Estland, Finnland, Griechenland, Italien, Lettland, Portugal und Rumänien sind nicht öffentlich zugänglich.

Tagung des  Agrarrats (AGRIFISCH  Landwirtschaft und Fischerei)

Der Kommissionsvorschlag zur Regulierung neuer genomischer Techniken wird nur unter „Sonstige Angelegenheit“ angesprochen.

► Unterrichtung über den Sachstand – Ergebnisse aus den NGT-Arbeitsgruppensitzungen. Der Vorsitzende bitte die Mitgliedstaaten um schriftliche Stellungnahmen.

Kroatien legt seinen ► Standpunkt zu der Regulation vor. Hauptpunkte: Aufrechterhaltung einer nationalen“ opt-out“ Regelungen, Möglichkeit einer freien Wahl der Erzeugnisse – Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit.

Informelle Tagung der Landwirtschaftsministerinnen und –minister

Brüssel

25. Juli 2023

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

14. Juli 2024 

Der Agrarministerrat (AGRIFISH) tagt erstmals unter der spanischen Ratspräsidentschaft. Der Vorsitzende betont nochmals, dass der Verordnungsvorschlag prioritär behandelt werden solle und eine allgemeine Stellungnahme bis Ende 2023 angestrebt werde.

Dänemark, Frankreich, Portugal, und Schweden befürworten den Kommissionsvorschlag.

Finnland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Rumänien, Slowakei, Slowenien stehen ihm grundsätzlich positiv gegenüber, aber sehen noch Klärungsbedarf in der Einteilung von zwei Kategorien von NGT-Pflanzen, deren Sicherheitsbewertung und Anwendung des Vorsorgeprinzips.

Deutschland, Griechenland, Polen und Österreich haben größere Vorbehalten gegenüber dem Kommissionsentwurf und verwiesen auf die Belange der ökologischen Landwirtschaft und der gentechnikfreien Lebens- und Futtermittelproduktion, die Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit du insbesondere auf die Problematik der Patente.

Ungarn verweist darauf, dass Gentechnik in der Landwirtschaft quasi per Grundgesetz verboten sei.

Zur Diskussion und Klärung der Fragen hat die spanische Präsidentschaft bis Dezember neun NGT-Arbeitsgruppentreffen* terminiert. Fünf weiter Treffen des Agrarrats sind geplant.

Quellen: ► Informationsdienst Gentechnik, ► Agrarzeitung

Die Ratspräsidentschaft (Vorsitz) legt einen ► Hintergrundvermerk für den Gedankenaustausch zum Kommissionsvorschlag vor.

Spanien

Ratspräsidentschaft

01.07.2023 – 31.12.2023

Auf den informellen Treffen der Agrarminister betont die spanische Ratspräsidentschaft mehrmals, dass bis Ende 2023 eine gemeinsame Stellungnahme zu dem Kommissionsentwurf herbeiführen möchte.

Im Arbeitsprogramm der spanischen Ratspräsidentschaft hat der Kommissionentwurf zur Regulierung von Anwendungen neuer genomischer Techniken bei Pflanzen eine hohe Priorität.

 

*  NGT-Arbeitsgruppe bezieht sich auf die ► Gruppe „Genetische Ressourcen und Innovation in der Landwirtschaft“

 

** Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV)

Aufgabe des Ausschusses der Ständigen Vertreter oder auch Coreper (Artikel 16 Absatz 7 des Vertrags über die Europäische Union – EUV und Artikel 240 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union – AEUV) ist es, die Arbeiten des Rates der Europäischen Union vorzubereiten

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EU-Parlament und Ausschüsse: Debatten und Abstimmungen über dem Kommissionsvorschlag zur Regulierung von genomeditierten Pflanzen (NGT-Pflanzen)

EU-Parlament

 

24. April 2024

EU-Parlament: 1. Lesung und Abstimmung zum Kommissionsvorschlag zur Regulierung genomeditierter Pflanzen (► Legislative Entschließung)

► Abstimmung: Mittwoch, 24.4.2024: 336 Ja-, 238 Nein-Stimmen und 41 Enthaltungen 

Am 24.04.2024 hat das EU-Parlament in 1. Lesung über den Kommissionsvorschlag zur Regulierung gewisser genomeditierter Pflanzen abgestimmt. Neue Änderungsanträge konnten nicht eingebracht werden. Die Mehrheit der Parlamentarier hat sich durch den ANSES-Report und den ungelösten Fragen zur Patentierbarkeit von NGT-Pflanzen nicht beirren lassen und sich wieder für eine evidenzbasierte Regelung ausgesprochen.

Der Parlamentsvorschlag dient nun als Grundlage für das weitere Vorgehen im Trilog-Verfahren nach den Parlamentswahlen. Das neue Parlament ist nicht vollständig an den Vorschlag gebunden; es kann neue Änderungsvorschläge einbringen.

Die Mitgliedsstaaten – der Rat – haben bislang noch keine gemeinsame Position zum Kommissionsvorschlag gefunden.

Am gleichen Tag stimmte das Parlament auch mehrheitlich für eine Reform der EU-Saatgutverordnung (431 Ja-, 104 Nein-Stimmen, 82 Enthaltungen)

 

EU-Parlament

 

07. Februar 2024

EU-Parlament stimmte nach der Diskussionsrunde am 6.02.2024 über den

► Kommissionsvorschlag mit den Änderungen aus den Ausschüssen ab.

► Abstimmung: Mittwoch, 07.02.2024: 307 Stimmen für eine Reform, 263 dagegen, 

                                                           41 Enthaltungen

Ziel ist es, das Lebensmittelsystem nachhaltiger und widerstandsfähiger zu machen, indem verbesserte Pflanzensorten entwickelt werden, die klima- und schädlingsresistent sind, höhere Erträge liefern oder weniger Düngemittel und Pestizide benötigen. Allerdings wird eine Kennzeichnung von NGT-Pflanzen und deren Produkte gefordert und eine Patentierung von NGT-Pflanzen soll ausgeschlossen werden. Das EU-Parlament hat seinen Standpunkt für das Trilog-Verfahren dargelegt. Für dessen Beginn muss jedoch noch die Stellungnahme der Mitgliedsländer abgewartet werden.

EU-Parlament

ENVI – Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

24. Januar 2024

ENVI: Debatte und Abstimmung über den ► Kommissionsvorschlag mit den entsprechenden Änderungen zur Regulierung von Pflanzen aus neuen genomischen Techniken (NGT)

► Abstimmung: Mittwoch 24.01.2024: 47 Stimmen für eine Reform, 31 dagegen, 4 Enthaltungen

Diese positive Entscheidung ist mitentscheidend für die Abstimmung im EU-Parlament.. Die Hindernisse sind jedoch noch nicht überwunden. Ausschlaggebend wird nun die  Entscheidung im Ministerrat, damit die Verhandlungen zwischen Parlament, Mitgliedsstaaten und Kommission (Trilogieverfahren) beginnen können.

EU-Parlament

AGRI – Ausschuss für Land-wirtschaft und ländliche Entwicklung

11. Dezember  2023

Agrarausschuss (AGRI) debattiert und stimmt über den mit ► Änderungen versehenen Kommissionsvorschlag zur Regulierung von Pflanzen aus den neuen genomischen Techniken (NGT) ab.

► Abstimmung: Montag 11.12.2023; 34 Stimmen für den geänderten Vorschlag,

                                                         10 dagegen, 1 Enthaltung

Beratende Ausschüsse

 

17.-18. April 2024

Der Ausschuss der Regionen verabschiedet seine ► Stellungnahme NAT-VII/038 zu den geplanten Verordnungen über die neuen genomische Techniken (NGT)und das Pflanzenvermehrungsmaterial. Sie enthält 80 Änderungsvorschläge zu den NGT, 33 zum Pflanzenvermehrungsmaterial sowie 29 politische Handlungsempfehlungen.

Für NGT-Pflanzen wird ein Verbot der Patentierbarkeit, eine Risikobewertung, ein Zulassungsverfahren, eine  vollkommende Transparenz entlang der Lebensmittelkette u.v.m. gefordert.

26. Oktober 2023

Auf seiner Plenarsitzung (25.10. 26.10.2024) verabschiedet der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) seine ► Stellungnahme NAT/908 zum Kommissionsentwurf über die neuen genomischen Techniken (NGT).

Abstimmung 26.10.2023: 168 Ja-Stimmen, 48 Nein-Stimmen und 15 Enthaltungen

 

Anders als die anderen Ausschüsse fügt er keine Änderungen in den Vorschlagstext ein sondern stellt seine Anmerkungen in „Schlussfolgerungen und Empfehlungen“, „Allgemeine Bemerkungen“ sowie „Besondere Bemerkungen“ zusammen.

Unter „Besondere Bemerkungen“ verweist er auf vier Punkte:

  • Der EWSA empfiehlt, zehn Jahre nach der Einführung der neuen Verfahren eine Nutzen-Risiko-Analyse durchzuführen
  • Der EWSA betont, dass Verbesserungen bei den ethischen Aspekten erforderlich sind
  • Allgemeine Sicherheit: Der EWSA weist auf den komplexen und technischen Charakter dieser Frage hin
  • Der EWSA warnt vor Vereinfachungen, die nicht der Realität entsprechen

 

05. Juli 2023

Kommission legt ihren Vorschlag vor:  ► Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über mit bestimmten neuen genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/625

 

 

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