< Wie ist der Ablauf des Trilogverfahren?
Vorbereitungsphase: Die EU- Kommission legt einen Gesetzesvorschlag vor, der dann sowohl im EU- Parlament als auch im Rat der EU diskutiert wird. Beide Institutionen können Änderungsanträge vorschlagen.
Verhandlungen im Trilog: Falls es unterschiedliche Positionen zwischen dem Parlament und dem Rat gibt, werden im Rahmen des Trilogverfahrens Kompromisslösungen gesucht. Diese Verhandlungen finden oft hinter verschlossenen Türen statt, um rasch eine Einigung zu erzielen. An den Verhandlungen nehmen Vertreter der drei Institutionen teil:
- Die EU- Kommission als Initiator des Gesetzesvorschlags.
- Der Rat der EU, der die Interessen der Mitgliedstaaten vertritt.
- Das EU- Parlament, das die Interessen der europäischen Bürger repräsentiert.
Einigung und Verabschiedung: Wenn ein Kompromiss gefunden wird, muss dieser von beiden -Parlament und Rat -angenommen werden. Erst danach kann das Gesetz verabschiedet werden und in Kraft treten.