< Was ist der aktuelle Stand des Verfahrens zur Neuregulierung von NGT-Pflanzen?
Der Vorschlag der EU-Kommission zur Neuregulierung von Pflanzen, die mit NGT erzeugt wurden, befindet sich im legislativen Prozess. Das EU-Parlament hat dem EU-Kommissionsvorschlag an 07.Februar 2024 mit mehr als 100 Änderungsvorschlägen zugestimmt. Am 24.April 2024 hat dann das Parlament seinen Standpunkt zum Kommissionsvorschlag in 1. Lesung dargelegt. Diese wesentlichen Änderungsvorschläge sind: Nicht-Patentierbarkeit von NGT-Pflanzen, durchgängige Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit entlang der Warenkette, Sicherheitsbewertung und erweiterter Schutz des Ökolandbau.
Unter der spanischen (01.07.2023 – 31.12.2023) und belgischen Ratspräsidentschaft (01.01.2024 – 30.06.2024) konnten sich die Mitgliedsstaaten nicht auf einen gemeinsamen Standpunkt zum Kommissionsvorschlag einigen. Unter der ungarischen Ratspräsidentschaft, die seit dem 1. Juli 2024 besteht, kamen die Verhandlungen ins Stocken. Ungarn, bekannt für seine gentechnikkritische Haltung, hat die Debatte neu eröffnet und grundlegende Fragen zum Gesetzesentwurf der EU-Kommission aufgeworfen. Dies hat dazu geführt, dass die Beratungen im Rat der Europäischen Union ins Stocken geraten sind. Es ist daher unwahrscheinlich, dass unter der aktuellen EU-Ratspräsidentschaft signifikante Fortschritte bis Ende des Jahres 2024 erzielt werden. Möglicherweise werden die Verhandlungen erst unter zukünftigen Ratspräsidentschaften wieder zügiger vonstattengehen.