< Was versteht man unter Pflanzen der Kategorie2 / NGT-2-Pflanzen?
Pflanzen NGT-2-Pflanzen sind genetisch so verändert, dass sie Merkmale besitzen, die über das hinausgehen, was auf natürliche Weise oder durch konventionelle Züchtung erreicht werden könnte. Diese Merkmale entstehen durch komplexere Eingriffe in das Genom, oder umfangreichere Modifikationen, die in der Natur nicht vorkommen würden.
Aufgrund dieser Veränderungen unterliegen NGT-2-Pflanzen in der EU weiterhin den strengen Vorgaben des Gentechnikrechts. Dies bedeutet:
Umfassende Risikobewertung: Bevor NGT-2-Pflanzen zugelassen werden können, muss eine gründliche Bewertung möglicher Risiken für Mensch, Tier und Umwelt durch die EFSA durchgeführt werden.
Zulassungspflicht: Für den Anbau oder die Nutzung als Lebensmittel oder Futtermittel benötigen NGT-2-Pflanzen eine behördliche Zulassung.
Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit: Produkte, die NGT-2-Pflanzen enthalten, müssen entsprechend gekennzeichnet sein und rückverfolgt werden können, um Transparenz für Verbraucher und Landwirte zu gewährleisten.