< Wie werden Pflanzen im Rahmen des Vorschlags der EU-Kommission zur
Neuregulierung von NGT-Pflanzen behandelt?
Der Vorschlag zur Neuregulierung von Pflanzen, die mithilfe von NGT erzeugt wurden, unterscheidet zwischen zwei Kategorien:
NGT-1-Pflanzen: Diese Pflanzen weisen genetische Veränderungen auf, die auch durch natürliche Prozesse oder konventionelle Züchtungsmethoden entstehen könnten. Sie werden daher wie konventionelle Pflanzen behandelt und sind von den strengen Anforderungen des Gentechnikrechts ausgenommen. Lebens- und Futtermittel aus NGT-1-Pflanzen müssen nicht gekennzeichnet werden; jedoch wird Saatgut entsprechend gekennzeichnet. Zur Information über NGT-1-Pflanzen wird ein öffentliches Register eingerichtet.
NGT-2-Pflanzen: Diese umfassen alle NGT-Pflanzen, die nicht unter die NGT-1-Kategorie fallen. Sie unterliegen weiterhin den bestehenden Gentechnikvorschriften, einschließlich einer obligatorischen Risikobewertung, Zulassungspflicht sowie Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit.
Diese Differenzierung zielt darauf ab, den regulatorischen Rahmen an den wissenschaftlichen Fortschritt anzupassen und gleichzeitig ein hohes Schutzniveau für Gesundheit und Umwelt zu gewährleisten.