<  Was sind die wesentlichen Kernpunkte des Vorschlags der EU-Kommission zur

      Regulierung gewisser genomeditierter Pflanzen (NGT-Pflanzen)?

Der Vorschlag der EU-Kommission zur Regulierung von Pflanzen aus den neuen genomischen Techniken umfasst folgende Kernpunkte:

Kategorisierung: Einteilung der Pflanzen in zwei Kategorien:

  • Kategorie 1: Pflanzen mit genetischen Veränderungen, die auch durch natürliche Prozesse oder konventionelle Züchtung entstehen könnten. Diese sollen von der GVO-Regulierung ausgenommen und wie konventionelle Pflanzen behandelt werden (NGT-1-Pflanzen).
  • Kategorie 2: Pflanzen mit komplexeren genetischen Modifikationen, die weiterhin unter die GVO-Regulierung fallen (NGT-2-Pflanzen).
  • NGT-Pflanzen enthalten keine artfremde genetische Information

Zulassungsverfahren: Für Kategorie-1-Pflanzen ist kein spezifisches Zulassungsverfahren vorgesehen, während Kategorie-2-Pflanzen das bestehende Verfahren aus der GVO-Regulierung durchlaufen müssen.

Kennzeichnung: Für NGT-1-Pflanzen ist keine Kennzeichnung vorgesehen, lediglich Saatgut soll gekennzeichnet werden. Die Einführung eines öffentlichen Registers für NGT-Pflanzen sowie einer Identifizierungsnummer der NGT-Pflanze sollen Transparenz für Züchter und Verbraucher gewährleisten.

Anzahl der Veränderungen: Ist im Annex festgelegt. Festlegung einer Obergrenze von 20 genetischen Veränderungen im Genom für NGT-1-Pflanzen.

Ausschluss bestimmter Eigenschaften: Pflanzen mit Herbizidresistenz, die durch NGT erzeugt wurden, sind von der vereinfachten Regulierung ausgeschlossen und unterliegen weiterhin der GVO-Regulierung.

Diese Vorschläge zielen darauf ab, die Regulierung von NGT-Pflanzen an den aktuellen wissenschaftlichen Stand anzupassen und Innovationen in der Pflanzenzüchtung zu fördern.

Siehe dazu: „Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über mit bestimmten neuen genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/62“

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CONSIL:ST_11592_2023_INIT

 

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