Gelten mithilfe von NGT erzeugte Pflanzen überall auf der Welt als GVO?
NGT-Pflanzen gelten nicht überall auf der Welt als GVO. In vielen Ländern wie den USA, Kanada oder einigen südamerikanischen Staaten werden NGT-Pflanzen, die keine fremden Gene enthalten, nicht als GVO behandelt. In der Europäischen Union hingegen gelten sie derzeit als GVO und unterliegen den strengen Gentechnik-Regularien.
EU
In der Europäischen Union werden NGT-Pflanzen derzeit rechtlich als GVO eingestuft, basierend auf einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von 2018. Dementsprechend fallen sie unter die Gentechnikgesetzgebung, d.h.:
- Sie müssen einem strengen Zulassungsverfahren unterzogen werden.
- Produkte, die mit NGT entwickelt wurden, unterliegen den vorgeschriebenen Kennzeichnungs- und Nachverfolgbarkeitsvorschriften.
USA
In den USA werden Pflanzen, die mit NGT bearbeitet wurden und deren Veränderungen auch auf natürliche Weise auftreten könnten, nicht als GVO eingestuft.
Kanada
Kanada reguliert Pflanzen basierend auf den Eigenschaften der Pflanze, nicht auf der Technik, mit der sie entwickelt wurden. Das bedeutet, dass Pflanzen, die mit NGT gezüchtet wurden, nur dann streng reguliert werden, wenn die genetischen Veränderungen die Sicherheit von Umwelt oder Gesundheit beeinträchtigen könnten. Also keine Einstufung als GVO, wenn keine fremden Gene eingeführt werden.
Argentinien, Brasilien
In diesen Ländern gelten Pflanzen, die mit Genome Editing entwickelt wurden und keine fremde DNA enthalten, nicht als GVO.
Asien
Japan: In Japan werden NGT-Produkte nicht als GVO behandelt, wenn keine fremde DNA eingebracht wurde.
China: In China werden Pflanzen, die mithilfe von NGT entwickelt wurden, als gentechnisch veränderte Organismen (GVO) eingestuft und unterliegen daher den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.
Afrika
In vielen afrikanischen Ländern gelten strenge Regeln und NGT-Pflanzen gelten als GVO. Allerdings gibt es auch Länder, die daran arbeiten, NGT-Pflanzen separat zu regulieren, um die Nahrungsmittelproduktion zu erhöhen
Kann die weltweite Ernährungssicherung auf Basis des ökologischen Landbaus gesichert werden?
Allein der ökologische Landbau wird nicht ausreichen, die weltweite Ernährungssicherung langfristig zu gewährleisten, vor allem aufgrund der niedrigeren Erträge und des höheren Flächenbedarfs. Ein Mischansatz, der sowohl ökologische, konventionelle als auch technische Methoden einbezieht, könnte jedoch eine nachhaltige Lösung bieten, um die globalen Nahrungsmittelherausforderungen zu bewältigen.
Sind Biolandbau und NGT-Pflanzen ein Widerspruch?
Derzeit gelten Biolandbau und NGT-Pflanzen als weitgehend unvereinbar, vor allem aufgrund der strikten Definitionen und Regularien des Biolandbaus, die jede Form von Gentechnik ablehnen. Es gibt jedoch eine wachsende Diskussion darüber, ob Techniken, die ohne die Einfügung fremder Gene auskommen und präzise Eingriffe ermöglichen, in einer überarbeiteten Definition vom Biolandbau akzeptiert werden könnten. Für viele Befürworter nachhaltiger Landwirtschaft müssten NGT-Pflanzen und Biolandbau keine grundsätzlichen Widersprüche sein, wenn sie mit den ethischen und ökologischen Zielen in Einklang gebracht werden.
Steht der Vorschlag der EU-Kommission zur Regulierung von mit NGT – Pflanzen in Widerspruch zu grundlegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen?
Der Vorschlag der EU-Kommission zu NGT-Pflanzen steht nicht im Widerspruch zu grundlegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen. Eine Reihe wissenschaftlicher Studien, unter anderem von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), der National Academy of Sciences (USA) und der Royal Society (Großbritannien) bestätigen, dass NGT-Pflanzen bezüglich Sicherheit für Gesundheit und Umwelt mit konventionell gezüchteten Pflanzen vergleichbar sind. Diese und andere Studien liefern ein wissenschaftlich fundiertes Fundament für eine Bewertung von NGT-Pflanzen, wie sie der Kommissionsvorschlag vorsieht.
Ist der Vorschlag der EU-Kommission zur Neuregulierung von NGT-Pflanzen ein Versuch, das Vorsorgeprinzip außer Kraft zu setzen?
Der Vorschlag der EU-Kommission zur Neuregulierung von NGT stellt eine risikobasierte Regulierung dar, die das Vorsorgeprinzip nicht unterläuft, sondern es auf Grundlage der wissenschaftlichen Erkenntnisse differenziert anwendet.
Was besagt das Vorsorgeprinzip?
Das Vorsorgeprinzip lässt sich als ein ausgewogenes Schutzinstrument beschreiben, das potenzielle Risiken für Umwelt und Gesundheit berücksichtigt, ohne Innovation zu blockieren. Es besagt, dass bei Unsicherheiten über mögliche Gefahren präventive Maßnahmen sinnvoll sein können – allerdings nur auf Basis von nachvollziehbaren, wissenschaftlich fundierten Anhaltspunkten. Das Prinzip fordert also keine absolute Vermeidung von Risiken, sondern eine Abwägung: Innovationen dürfen voranschreiten, wenn mögliche Risiken angemessen erforscht und, falls nötig, kontrolliert werden können.
In diesem Sinne ist das Vorsorgeprinzip kein Verbot, sondern ein flexibler Rahmen, der Innovation und Sicherheit miteinander verbindet und gezielt dort eingreift, wo ernstzunehmende Risiken bestehen.
Steht der Vorschlag der EU-Kommission zur Neuregulierung von NGT-Pflanzen im Einklang mit einer wissenschaftlichen und evidenzbasierten Risikobewertung?
Der Vorschlag der EU-Kommission zur Neuregulierung von NGT-Pflanzen steht im Einklang mit einem wissenschaftlichen und evidenzbasierten Ansatz zur Risikobewertung und -management. Der Vorschlag fordert eine individuelle Bewertung jeder NGT-Pflanze, die auf spezifischen wissenschaftlichen Daten und Erkenntnissen basiert. Diese Vorgehensweise soll sicherstellen, dass potenzielle Risiken für Gesundheit und Umwelt gründlich untersucht werden, bevor die Pflanzen in den Verkehr gebracht werden. Durch die Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher Standards und Methoden wird angestrebt, ein transparentes und nachvollziehbares Verfahren zu etablieren, das sowohl Sicherheit als auch Innovation fördert.
Erklärt die EU- Kommission in ihrem Vorschlag NGT-1-Pflanzen „a priori“ als sicher und schließt von vornherein aus, dass von diesen Pflanzen Risiken ausgehen können?
Nein, die EU-Kommission erklärt in ihrem Vorschlag NGT-1-Pflanzen nicht „a priori“ als sicher und schließt auch nicht von vornherein aus, dass von diesen Pflanzen Risiken ausgehen können.
Der Vorschlag sieht vor, dass NGT-1-Pflanzen, die bestimmte Kriterien erfüllen, von der GVO-Regulierung ausgenommen werden. Diese Kriterien beinhalten unter anderem, dass die genetischen Veränderungen auch durch natürliche Prozesse oder konventionelle Züchtungsmethoden entstehen könnten. Die Kommission betont jedoch, dass für NGT-1-Pflanzen, die potenzielle Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier oder die Umwelt darstellen könnten, weiterhin spezifische Bewertungen erforderlich sind. Dies bedeutet, dass, obwohl viele NGT-1-Pflanzen von der GVO-Regulierung ausgenommen werden könnten, bei Vorliegen spezifischer Risiken dennoch gezielte Prüfungen und Bewertungen durchgeführt werden müssen.
Die Kommission schließt nicht aus, dass von diesen NGT-Pflanzen keine Risiken ausgehen können. Stattdessen wird betont, dass jede Pflanze sorgfältig geprüft werden muss, um mögliche Risiken für Gesundheit und Umwelt zu identifizieren. Der Ansatz fördert eine differenzierte Betrachtung, die über eine allgemeine Einstufung hinausgeht.
Im Zusammenhang mit der Überarbeitung der Gentechnikverordnung wird bisweilen von „Deregulierung“ gesprochen. Hat das seine Berechtigung?
Ziel der EU-Kommission ist es, die Regulierung an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik anzupassen, ohne dabei den Schutz von Umwelt und Gesundheit zu vernachlässigen. Sie sieht die Änderungen als notwendige Modernisierung, um Innovationen zu fördern und gleichzeitig hohe Sicherheitsstandards aufrechtzuerhalten. Das bestehende Gentechnikrecht wird nicht dereguliert, sondern es wird ein gesondertes Gesetz zur Regulierung von NGT-Pflanzen erstellt.
Stellen NGT, rein in Hinblick auf faktenbasierte Argumente und ohne ideologische Bedenken – eine Bedrohung für den Biolandbau dar?
Rein faktenbasiert und ohne ideologischen Überbau stellen NGT keine direkte Bedrohung für den Biolandbau dar. Technisch gesehen NGT präzise Methoden, um gezielte genetische Veränderungen vorzunehmen, die nicht per se gefährlicher oder riskanter sind als klassische Züchtung oder konventionelle Züchtungsmethoden wie die Zufallsmutagenese.
Die Bedenken beziehen sich eher auf mögliche rechtliche, marktorientierte oder zertifizierungstechnische Probleme, die den Status von Bio-Produkten gefährden könnten.