< Was versteht man unter dem Trilogverfahren?
Sollen in der EU Gesetzesvorschläge umgesetzt werden, sind im Verfahren Vertreter des Rates der Europäischen Union (EU-Rat), des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission beteiligt. Das Trilogverfahren beginnt. Die Kommission ist dabei die Instanz, die den Gesetzesentwurf vorschlägt, über welchen das Parlament und der EU-Rat beraten und abstimmen. Dabei können sowohl Parlament als auch Rat Änderungsvorschläge einbringen, die dann von der jeweils anderen Instanz beraten müssen, damit ein Vorschlag zum Gesetz werden kann.