<  Erklärt die EU- Kommission in ihrem Vorschlag NGT-1-Pflanzen „a priori“ als sicher

    und schließt von vornherein aus, dass von diesen Pflanzen Risiken ausgehen können?

Nein, die EU-Kommission erklärt in ihrem Vorschlag NGT-1-Pflanzen nicht „a priori“ als sicher und schließt auch nicht von vornherein aus, dass von diesen Pflanzen Risiken ausgehen können.

Der Vorschlag sieht vor, dass NGT-1-Pflanzen, die bestimmte Kriterien erfüllen, von der GVO-Regulierung ausgenommen werden. Diese Kriterien beinhalten unter anderem, dass die genetischen Veränderungen auch durch natürliche Prozesse oder konventionelle Züchtungsmethoden entstehen könnten. Die Kommission betont jedoch, dass für NGT-1-Pflanzen, die potenzielle Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier oder die Umwelt darstellen könnten, weiterhin spezifische Bewertungen erforderlich sind. Dies bedeutet, dass, obwohl viele NGT-1-Pflanzen von der GVO-Regulierung ausgenommen werden könnten, bei Vorliegen spezifischer Risiken dennoch gezielte Prüfungen und Bewertungen durchgeführt werden müssen.

Die Kommission schließt nicht aus, dass von diesen NGT-Pflanzen keine Risiken ausgehen können. Stattdessen wird betont, dass jede Pflanze sorgfältig geprüft werden muss, um mögliche Risiken für Gesundheit und Umwelt zu identifizieren. Der Ansatz fördert eine differenzierte Betrachtung, die über eine allgemeine Einstufung hinausgeht.

 

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