<  Im Zusammenhang mit der Überarbeitung der Gentechnikverordnung wird

     bisweilen  von „Deregulierung“ gesprochen. Hat das seine Berechtigung?

Ziel der EU-Kommission ist es, die Regulierung an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik anzupassen, ohne dabei den Schutz von Umwelt und Gesundheit zu vernachlässigen. Sie sieht die Änderungen als notwendige Modernisierung, um Innovationen zu fördern und gleichzeitig hohe Sicherheitsstandards aufrechtzuerhalten. Das bestehende Gentechnikrecht wird nicht dereguliert, sondern es wird ein gesondertes Gesetz zur Regulierung von NGT-Pflanzen erstellt (lex specialis).

 

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