Trilog zu den neuen genomischen Techniken    Kompromissvorschlag

Historischer Kompromiss zu neuen genomischen Pflanzenzüchtungsverfahren

Trotz der rapiden Fortschritte bei der Entwicklung neuer Technologien zur Genomeditierung ist in Europa der grundsätzliche Rechtsrahmen für Technologien für genetische Veränderungen seit Jahrzehnten praktisch unverändert geblieben. Er baut weitgehend auf Bestimmungen für transgene Organismen mit artfremden Erbinformationen auf und ist für Organismen mit technisch eingeführten, aber naturidentischen Veränderungen daher kaum geeignet. Bereits im Jahr 2007 setzte die Europäische Kommission eine «New Techniques Working Group» (NTWG) ein, um Vorschläge für eine wissenschaftsbasierte Regulierung der Produkte neuer genomischer Verfahren zu machen. Die langjährigen fachlichen und politischen Diskussionen gipfelten jetzt in einem historischen Kompromiss (NGT-Kompromissvorschlag) zwischen der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und dem EU-Ministerrat.

Im Juli 2023 hatte die EU-Kommission einen innovationsfreundlichen Vorschlag unterbreitet, nach dem Pflanzen mit geringfügigen genetischen Veränderungen, die auch in der Natur oder durch herkömmliche Züchtungsverfahren entstehen könnten, nicht strenger als andere Nutzpflanzen reguliert werden sollten. Das EU-Parlament hatte im Frühjahr 2024 dem Prinzip zugestimmt, aber diverse Korrekturen verlangt. Der EU-Ministerrat forderte Anfang 2025 weitere Anpassungen. In mehreren Verhandlungsrunden des sogenannten Trilogs diskutierten die politischen Entscheidungsträger die verschiedenen Regulierungsaspekte. Am 4. Dezember 2025, nach einer Sitzung, die sich bis in die frühen Morgen stunden erstreckte, konnte ein Durchbruch verkündet werden.

Europäischer Rat und Parlament präsentierten eine vorläufige Einigung, mit der die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Agrar- und Lebensmittelsektors und die Nachhaltigkeit verbessert werden sollen. Pflanzen mit geringfügigen genetischen Veränderungen (NGT-1) werden, wie auch in vielen anderen Ländern, als gleichwertig zu herkömmlich gezüchteten Pflanzen eingestuft. Dies wird von nationalen Behörden überprüft. Die Pflanzen und Erzeugnisse daraus müssen nicht speziell gekennzeichnet werden, wohl aber NGT-1 Saatgut, um Transparenz und Wahlfreiheit sicherzustellen. So können Produzenten über die Sortenauswahl entscheiden. Im ökologischen Landbau der Einsatz von NGT-1 Pflanzen verboten.

Um Informationen zu Patenten zu verbessern, müssen Züchter bei der Registrierung von NGT-1 Sorten alle Informationen zu Patenten hierauf angeben. Diese werden in einer öffentlichen Datenbank zugänglich gemacht. Für Pflanzen mit weitergehenden Veränderungen aufgrund neuer genomischer Techniken (NGT-2) sowie für herkömmliche GVO gelten weiterhin strenge Vorschriften und eine Kennzeichnungspflicht. Damit die neuen Bestimmungen in Kraft treten können, müssen sie noch vom Europäischen Parlament und Rat  verabschiedet werden. 

Auf der Sitzung des COREPER I am 19. Dezember 2025 stimmte eine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten informell für diese Vereinbarung, die auf einem Entwurf des Rates vom 11. Dezember 2025 basiert und noch einer sprachlichen und rechtlichen Überprüfung unterzogen werden muss.

Am 19.01.2026* soll im ENVI-Ausschuss des EU-Parlaments über den NGT-Kompromissvorschlag abgestimmt werden. Bei einem positiven Votum erfolgt noch eine rechtliche Prüfung der vorgeschlagenen Regelung. Ist die vorgesehene Regelung mit den einschlägigen europäischen Gesetzen vereinbar, wird das EU-Parlament Anfang März 2026 über den NGT-Vorschlag endgültig abstimmen. Bei einer Zustimmung könnte dann die Verordnung zur Regulation der neuen genomischen Techniken bei Pflanzen und daraus gewonnenen Lebens- und Futtermittel am 29. März 2026 verkündet werden und im März 2028 Anwendung finden.

Quellen: Neue genomische Techniken: Rat und Parlament erzielen Einigung für mehr Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Lebensmittelsysteme, EU Rat, 04.12.2025; New genomic techniques: deal to support the green transition in farming, EU Parlament, 04.12.2025; Commission welcomes provisional agreement on new genomic techniques for plants, EU Kommission, 04.12.2025; New Genomic Techniques move forward: EU reaches historic consensus on solutions for European agriculture, COPA-COGECA, 04.12.2025; Europe’s seed sector welcomes conclusion of NGT trilogue, EuroSeeds, 04.12.2025; ALLEA Welcomes Provisional EU Agreement on New Genomic Techniques; European Federation of Academies of Sciences and Humanities, 05.12.2025

Mit kleinen Modifikationen von Jan Lucht übernommen: Aktuelle Biotechnologie POINT NEWSLETTER NR. 282 – DEZEMBER 2025 | https://www.scienceindustries.ch/_file/39038/point-2025-12-282-d.pdf

 

     * Abstimmung wurde auf den 26.01.2026 verschoben. (AnMerkung vom 15.01.2026) 

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