Freisetzen von gv-Pflanzen und ed-Pflanzen (NGT-Pflanzen) 2025
Freilandversuche 2025 mit gentechnisch veränderten und genomeditierten Pflanzen in Europa
Gentechnisch veränderte Pflanzen (gv-Pflanzen) und genomeditierte Pflanzen (ge-Pflanzen) dürfen in den Ländern der EU grundsätzlich für kommerzielle Zweck angebaut werden, sofern sie hierfür eine Zulassung besitzen. Allerdings haben seit April 1998 außer der ► insektenresistente Mais MON 810 keine weitere gv-Pflanze hierfür eine Zulassung der Kommission erhalten. Ein kommerzieller Anbau von gv-Pflanzen findet in der EU quasi nicht statt.
Für das Freisetzen zu Forschungszwecken benötigen gv-Pflanzen (einschließlich ge-Pflanzen) ebenfalls eine Genehmigung der kompetenten Behörde des EU-Mitgliedstaates in dem die wissenschaftliche Untersuchung stattfinden soll. In der EU müssen die Freisetzungen der Kommission für das ► zentrale Register mitgeteilt werden. Für den Zeitraum Oktober 2024 – Oktober 2025 haben sieben Mitgliedsstaaten insgesamt 22 Anträge zur Freisetzung von ge-Pflanzen und drei von gv-Pflanzen gemeldet. Mit Blick zu den Vorjahren erfolgen Freisetzung zu Forschungszwecken weiterhin kontinuierlich in EU-Raum, aber sie verharren hinsichtlich der europäischen Forschungskapazitäten auf niedrigem Niveau. Auf Grund der Möglichkeiten der neuen genomischen Techniken (NGT) stehen ge-Pflanzen im Vordergrund der wissenschaftlichen Untersuchungen im Freiland. Wie auch in den Vorjahren steht Spanien mit 12 Anträgen an der Spitze der EU-Länder, die Freisetzungsanträge gestellt haben. Italien hat 4 Anträge mitgeteilt, Dänemark 3, Belgien und Tschechien jeweils 2 und die Niederlande und Schweden jeweils 1 Antrag. Aus Deutschland ist kein Antrag auf eine Freisetzung zu verzeichnen, nicht einmal einer der im geschützten Areal der Agroscope in der Schweiz durchgeführt werden soll.
In der Schweiz wurde ein Antrag auf die Freisetzung von einem ge-Weizen gestellt. Die Durchführung der Untersuchungen im Freiland wird aber erst 2026 erfolgen.
In England sind 16 Anträge auf die Freisetzung von g-Pflanzen gestellt wurden. Die Freilanduntersuchungen konzentrieren sich auf Weizen, Tomaten und Kartoffeln. In der EU liegt der Schwerpunkt auf Mais und Kartoffeln.
Freilandversuche in Länder der EU
Die Anträge zu Freilandversuchen in Ländern der EU im Zeitraum Oktober 2024 – Oktober 2025 sind in nachfolgender Tabelle zusammengefasst. Die Tabelle zeigt nur die Anträge auf. Inwieweit die Versuche auch durchgeführt wurden oder auch durchgeführt werden, ist unklar, da deren Durchführung in der Regel nicht öffentlich bekannt gegeben werden. Hiermit sollen Feldzerstörungen vermieden werden.
Anträge auf Freisetzungen 2025 in Europa
Pflanzen, die in der EU und der Schweiz freigesetzt werden sollen. Es handelt sich hier um Anträge, ob die Freisetzungen tatsächlich stattfinden ist unklar.
Pflanzen, die in England freigesetzt werden sollen
Tabelle der Freisetzungsanträge in der Europäischen Union Oktober 2024 – Oktober 2025
In der Europäischen Union gelten genomeditierte Pflanzen (NGT-1-Pflanzen) noch immer als gentechnisch veränderte Pflanzen, die dem Gentechnik-Regelwerk vollständig unterliegen. Falls in diesem Jahr noch der Trilog zur Reglung der NGT-Techniken bei Pflanzen abgeschlossen werden sollte, vergehen sicherlich noch 2-3 Jahre bis zur Umsetzung einer entsprechenden Verordnung. Europäische Forschungseinrichtungen und Züchter geraten ins Hintertreffen; sie verlieren noch mehr den Anschluss bei praktischen Umsetzungen der NGTs in Züchtungsverfahren.
Schweiz
Aus der Schweiz stammt ein Antrag (► B/CH24/01 – B24001) zur Freisetzung eines durch das TE-genesis Verfahren editierter Weizen. Der Antrag wurde im November 2024 für den Zeitraum 2024-2029 bewilligt und soll auf dem geschützten Areal der Agroscope durchgeführt werden. Der ge-Weizen soll unter Feldbedingungen charakterisiert und krankheitsresistente Pflanzen selektiert werden.
England
Für bestimmte Pflanzen, sogenannte „Qualifying Higher Plants“ (QHPs), bestehen► gesonderte Regeln: Die Pflanzen sind durch Genomeditierung so verändert wurden, dass die resultierenden Merkmale auch durch traditionelle Züchtung hätten erzeugt werden können (EU: NGT-1-Pflanzen). Für das Freisetzen von QHP-Pflanzen ist lediglich eine Notifikation durch Department for Environment, Food & Rural Affairs (Defra) erforderlich.
► Liste über Freisetzungen: COV-UK: Genetically modified organisms: applications, decisions and notifications
Die Erlaubnis zur Freisetzung von QHP-Pflanzen (ge-Pflanzen) gilt ausschließlich für England und somit nicht für andere Bereiche von Großbritannien.
Insgesamt wurden im Berichtszeitraum 16 Anträge für Freisetzungen von QHP-Pflanzen gestellt.
Weizen: 25/Q09 Oktober 2025 – September 2026
NGT-Änderung am Promotor / cis-Regulation der kurzen Vegetationsphase (SVP) bei Brotweizen.
25/Q08 Oktober 2025 – Oktober 2030
Verbesserung der Photosynthesefähigkeiten des Weizen 2025/10
25/Q07 April 2025 – August 2026
NGT-Änderung am Promotor / cis-Regulation der kurzen Vegetationsphase (SVP) bei Brotweizen
25/Q06 April2025 – April 2027
NGT Felduntersuchungen von GSK1-Knockout-Linien bei Weizen
25/Q04 März 2025 – April 2027
Feldversuche mit genomeditierten Weizenlinien mit verringertem Asparagingehalt (siehe auch: ► Weizen mit reduziertem Gehalt an freiem Asparagin – Reduzierung der Bildung von Acrylamid während der Verarbeitung
Tomate: 25/Q14 November 2025 – November 2027
NGT-Geninaktivierung -Untersuchungen zum Zuckerprofil, Erhöhung der Süße
25/Q13 November 2025 – November 2027
NGT-Geninaktivierung – Erhöhung der Standfestigkeit der Tomatenpflanze
25/Q12 November 2025 November- 2027
NGT-Geninaktivierung Untersuchungen zum Aromaprofil, Geschmacksverbesserungen
25/Q02 September 2025 – September 2027
NGT-Geninaktivierung Verbesserung der Erntefähigkeit
25/Q01 Mai 2025 – Mai 2026
Optimierung des Wachstums im Gewächshaus
Kartoffel: 25/Q11 November 2025 – November 2028
Reduzierung des Stärkeabbau während der Lagerung (Kälte)
25/Q10 November 2025 – November 2028
NGT-Änderung am Promotor / Verlängerung der Ruhezeit bei Kartoffelknollen
25/Q03 September 2025 – September 2027
Geninaktivierung / Reduzierung der Bräunung
Leindotter: 24/Q07 April 2025 – April 2028
Samen mit erhöhten Gehalt an der essentiellen Omega-3-Fettsäure α-Linolensäure (Cisgenese und Genomeditierung)
24/Q06 Mai 2024 – Oktober 2024
Feldresistenz einer geneditierten Solanum americanum-Linie gegen die Kartoffelfäule. NGT-Inaktivierung zweier Gene
© John Innes Centre
In England ist am 13. November 2025 die Regelung (Genetic Technology (Precision Breeding) Regulations 2025) für den kommerziellen Anbau von genomeditierten Pflanzen und das Inverkehrbringen deren Produkte in Kraft getreten. In Verbindung mit dem Gesetz zur Regulation von gentechnisch veränderten Pflanzen von 2023 (Genetic Technology (Precision Breeding) Act 2023) können nun Anträge zum Inverkehrbringen von Saatgut genomeditierter Pflanzen und von Erzeugnissen aus genomeditierten Pflanzen beim Department for Environment, Food Rural Affairs and the Food Standards Agency gestellt werden. Das Gesetz ist für Europa einzigartig und bietet englischen Forschungseinrichtungen und Züchtungsunternehmen Planungssicherheit in der Nutzung der neuen genomischen Techniken (NGTs). In der Europäischen Union ist man hiervon noch weit entfernt.
23.11.2025
