Alle Zulassungen gelten ausschließlich für den Import der gv-Pflanzen als Lebens- und Futtermittel. Die Zulassungen sind jeweils auf 10 Jahre beschränkt. Eine Erneuerung der Zulassung ist nach einer neuen Sicherheitsbewertung möglich. Die gv-Pflanzen und daraus hergestellte Lebens- und Futtermittel unterliegen voll umfänglich den geltenden Gentechnik-Regularien. Die Erzeugnisse müssen gekennzeichnet werden und rückverfolgbar sein.
Der kommerzielle Anbau dieser Pflanzen ist explizit ausgeschlossen