Freisetzen von gv-Pflanzen und  ed-Pflanzen (NGT-Pflanzen) 2025 

Freilandversuche 2025 mit gentechnisch veränderten und genomeditierten Pflanzen in Europa

Gentechnisch veränderte Pflanzen (gv-Pflanzen) und genomeditierte Pflanzen (ge-Pflanzen) dürfen in den Ländern der EU grundsätzlich für kommerzielle Zweck angebaut werden, sofern sie hierfür eine Zulassung besitzen. Allerdings haben seit April 1998 außer der ► insektenresistente Mais MON 810 keine weitere gv-Pflanze hierfür eine Zulassung der Kommission erhalten. Ein kommerzieller Anbau von gv-Pflanzen findet in der EU quasi nicht statt.

Für das Freisetzen zu Forschungszwecken benötigen gv-Pflanzen (einschließlich ge-Pflanzen) ebenfalls eine Genehmigung der kompetenten Behörde des EU-Mitgliedstaates in dem die wissenschaftliche Untersuchung stattfinden soll. In der EU müssen die Freisetzungen der Kommission für das ► zentrale Register mitgeteilt werden. Für den Zeitraum Oktober 2024 – Oktober 2025 haben sieben Mitgliedsstaaten insgesamt 22 Anträge zur Freisetzung von ge-Pflanzen und drei von gv-Pflanzen gemeldet. Mit Blick zu den Vorjahren erfolgen Freisetzung zu Forschungszwecken weiterhin kontinuierlich in EU-Raum, aber sie verharren hinsichtlich der europäischen Forschungskapazitäten auf niedrigem Niveau.  Auf Grund der Möglichkeiten der neuen genomischen Techniken (NGT) stehen ge-Pflanzen im Vordergrund der wissenschaftlichen Untersuchungen im Freiland. Wie auch in den Vorjahren steht Spanien mit 12 Anträgen an der Spitze der EU-Länder, die Freisetzungsanträge gestellt haben. Italien hat 4 Anträge mitgeteilt, Dänemark 3, Belgien und Tschechien jeweils 2 und die Niederlande und Schweden jeweils 1 Antrag. Aus Deutschland ist kein Antrag auf eine Freisetzung zu verzeichnen, nicht einmal einer der im geschützten Areal der Agroscope in der Schweiz durchgeführt werden soll.

 

In der Schweiz wurde ein Antrag auf die Freisetzung von einem ge-Weizen gestellt. Die Durchführung der Untersuchungen im Freiland wird aber erst 2026 erfolgen.    

 

In England sind 16 Anträge auf die Freisetzung von g-Pflanzen gestellt wurden. Die Freilanduntersuchungen konzentrieren sich auf Weizen, Tomaten und Kartoffeln. In der EU liegt der Schwerpunkt auf Mais und Kartoffeln.

 

 

Freilandversuche in Länder der EU

Die Anträge zu Freilandversuchen in Ländern der EU im Zeitraum Oktober 2024 – Oktober 2025 sind in nachfolgender Tabelle zusammengefasst. Die Tabelle zeigt nur die Anträge auf. Inwieweit die Versuche auch durchgeführt wurden oder auch durchgeführt werden, ist unklar, da deren Durchführung in der Regel nicht öffentlich bekannt gegeben werden. Hiermit sollen Feldzerstörungen vermieden werden.

 

                   Anträge auf Freisetzungen 2025 in Europa

     Pflanzen, die in der EU und der Schweiz  freigesetzt werden           sollen.  Es handelt sich hier um Anträge, ob die Freisetzungen       tatsächlich stattfinden ist unklar.

            Pflanzen, die in England freigesetzt werden sollen

  Tabelle der Freisetzungsanträge in der Europäischen Union Oktober 2024 – Oktober 2025

In der Europäischen Union gelten genomeditierte Pflanzen (NGT-1-Pflanzen) noch immer als gentechnisch veränderte Pflanzen, die dem Gentechnik-Regelwerk vollständig unterliegen. Falls in diesem Jahr noch der Trilog zur Reglung der NGT-Techniken bei Pflanzen abgeschlossen werden sollte, vergehen sicherlich noch 2-3 Jahre bis zur Umsetzung einer entsprechenden Verordnung. Europäische Forschungseinrichtungen und Züchter geraten ins Hintertreffen; sie verlieren noch mehr den Anschluss bei praktischen Umsetzungen der NGTs in Züchtungsverfahren.

Schweiz

Aus der Schweiz stammt ein Antrag (► B/CH24/01 – B24001) zur Freisetzung eines durch das TE-genesis Verfahren editierter Weizen. Der Antrag wurde im November 2024 für den Zeitraum 2024-2029 bewilligt und soll auf dem geschützten Areal der Agroscope durchgeführt werden. Der ge-Weizen soll unter Feldbedingungen charakterisiert und krankheitsresistente Pflanzen selektiert werden.

England

Für bestimmte Pflanzen, sogenannte „Qualifying Higher Plants“ (QHPs), bestehen► gesonderte Regeln: Die Pflanzen sind durch Genomeditierung so verändert wurden, dass die resultierenden Merkmale auch durch traditionelle Züchtung hätten erzeugt werden können (EU: NGT-1-Pflanzen). Für das Freisetzen von QHP-Pflanzen ist lediglich eine Notifikation durch Department for Environment, Food & Rural Affairs (Defra) erforderlich.

► Liste über Freisetzungen: COV-UK: Genetically modified organisms: applications, decisions and notifications

Die Erlaubnis zur Freisetzung von QHP-Pflanzen (ge-Pflanzen) gilt ausschließlich für England und somit nicht für andere Bereiche von Großbritannien.

Insgesamt wurden im Berichtszeitraum 16 Anträge für Freisetzungen von QHP-Pflanzen gestellt.

Weizen25/Q09   Oktober 2025 – September 2026

NGT-Änderung am Promotor / cis-Regulation der kurzen Vegetationsphase (SVP) bei Brotweizen.

       25/Q08   Oktober 2025 – Oktober 2030

Verbesserung der Photosynthesefähigkeiten des Weizen 2025/10

       25/Q07   April 2025 – August 2026

NGT-Änderung am Promotor / cis-Regulation der kurzen Vegetationsphase (SVP) bei Brotweizen

       25/Q06    April2025 – April 2027

NGT  Felduntersuchungen von GSK1-Knockout-Linien bei Weizen

       25/Q04      März 2025 – April 2027

Feldversuche mit genomeditierten Weizenlinien mit verringertem Asparagingehalt    (siehe auch: ► Weizen mit reduziertem Gehalt an freiem Asparagin – Reduzierung der Bildung von Acrylamid während der Verarbeitung

Tomate:  25/Q14      November 2025 – November 2027

NGT-Geninaktivierung -Untersuchungen zum Zuckerprofil, Erhöhung der Süße

         25/Q13      November 2025 – November 2027

NGT-Geninaktivierung – Erhöhung der Standfestigkeit der Tomatenpflanze

        25/Q12       November 2025 November- 2027

NGT-Geninaktivierung    Untersuchungen zum Aromaprofil, Geschmacksverbesserungen

        25/Q02      September 2025 – September 2027

              NGT-Geninaktivierung    Verbesserung der Erntefähigkeit

                25/Q01       Mai 2025 – Mai 2026

                            Optimierung des Wachstums im Gewächshaus

Kartoffel:  25/Q11   November 2025 – November 2028

Reduzierung des Stärkeabbau während der Lagerung (Kälte)

          25/Q10   November 2025 – November 2028

NGT-Änderung am Promotor / Verlängerung der Ruhezeit bei Kartoffelknollen

         25/Q03    September 2025 – September 2027

Geninaktivierung / Reduzierung der Bräunung

Leindotter:  24/Q07   April 2025 – April 2028

                        Samen mit erhöhten Gehalt an der essentiellen Omega-3-Fettsäure α-Linolensäure (Cisgenese und                                        Genomeditierung)

            24/Q06   Mai 2024 – Oktober 2024

  Feldresistenz einer geneditierten Solanum americanum-Linie gegen die Kartoffelfäule. NGT-Inaktivierung          zweier Gene

 

© John Innes Centre

In England ist am 13. November 2025 die Regelung (Genetic Technology (Precision Breeding) Regulations 2025) für den kommerziellen Anbau von genomeditierten Pflanzen und das Inverkehrbringen deren Produkte in Kraft getreten. In Verbindung mit dem Gesetz zur Regulation von gentechnisch veränderten Pflanzen von 2023 (Genetic Technology (Precision Breeding) Act 2023) können nun Anträge zum Inverkehrbringen von Saatgut genomeditierter Pflanzen und von Erzeugnissen aus genomeditierten Pflanzen beim Department for Environment, Food Rural Affairs and the Food Standards Agency gestellt werden. Das Gesetz ist für Europa einzigartig und bietet englischen Forschungseinrichtungen und Züchtungsunternehmen Planungssicherheit in der Nutzung der neuen genomischen Techniken (NGTs). In der Europäischen Union ist man hiervon noch weit entfernt.

 

23.11.2025

 

 

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