EU-Zulassungsverfahren - Gentechnisch veränderte Pflanzen

Risikomanagement - Mitgliedsstaaten Komitologie

Dem ► Komitologie-Verfahren kommt bei der Zulassung/Ablehnung von gv-Pflanzen und daraus hergestellten Erzeugnissen im Rahmen des Risikomanagements eine bedeutsame Rolle zu. Im Komitologie-Verfahren unterstützen die Mitgliedsstaaten die Kommission bei der Umsetzung von Durchführungsrechtsakten und können über die Zustimmung oder Ablehnung einer Durchführungsverordnung (hier: Zulassungen einer gv-Pflanze) mit qualifizierter Mehrheit entscheiden. Kommt keine qualifizierte Mehrheit zustande, so haben die Mitgliedsstaaten keine Entscheidung für oder gegen den Kommissionsvorschlag getroffen. Die Mitgliedsstaaten überlassen der Kommission die Entscheidung über die Zulassung oder Ablehnung einer gv-Pflanze zum Import als Lebens- und Futtermittel on die EU.  

Das Verfahren wird als intransparent betrachtet. Aus den Protokollen geht nicht hervor wie die Mitgliedsstaaten abgestimmt haben. Es lediglich ersichtlich ob eine Entscheidung getroffen wurde. Für die Ablehnung eines Kommissionsvorschlages werden allgemein als Gründe werden angegeben:

– Negative öffentliche Meinung

– Politische Gründe

– Kein vereinbarter nationaler Standpunkt

– Vorsorgeprinzip

– Wissenschaftliche Gründe

Im letzten Jahrzehnt konnten sich die Mitgliedsstaaten in beiden Ausschüssen (SCoPAFF, Berufungsausschuss) nie zu einer Entscheidung für die Annahme oder Ablehnung des Kommissionsvorschlages durchringen. Sie überließen die Entscheidung stets der Kommission und diese musste auf Grund der gesetzlichen Regelungen und der positiven Stellungnahme der EFSA die Zulassung der entsprechenden gv-Pflanze erteilen.

Komitologie – Verfahren 2025

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