Gentechnik - Klassische Gentechnik

Pflanzen, Mikroorganismen, Zusatzstoffe und gesetzliche Regelungen 

Unter der Seite „Gentechnik“  werden alle Inhalte zusammengestellt, die sich nicht unter „Genomik“ , den neuen genomischen Techniken (NGT) einordnen lassen. 

Gentechnisch veränderte Pflanzen

Gentechnisch veränderte Pflanzen als Lebens- und Futtermittel (Europäische Union)

Der Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) ist in der EU streng und umfassend geregelt. Hierbei wird zwischen dem in Verkehr bringen, Freisetzen zum Zwecke einer Inverkehrbringung und dem Freisetzen zu Forschungszwecken unterschieden. Die maßgeblichen Gesetze sind hier die Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EC und die Verordnungen EG 1829/2003 und EG 1830/2003 (siehe: Gesetze)


Das Zulassungsverfahren von gentechnisch veränderten Pflanzen (gv-Pflanzen) und daraus hergestellter Erzeugnisse verläuft in vier (fünf) Phasen ab:

a) Antragstellung durch den Erstinverkehrbringer

b) Risikobewertung und Veröffentlichung der Ergebnisse durch die EFSA

c) Risikomanagement durch die Mitgliedsstaaten (SCoPAFF, Berufungsausschuss ( Komitologie).

d) Zulassung durch die EU-Kommission und Verkündung der Entscheidung im Amtsblatt.

Die Verfahren verlaufen nach einem gesetzlich vorgegebenen ► Schema und Zeitrahmen ab. Die Zeitrahmen werden in der Regel nicht eingehalten.


Risikomanagement Mtgliedsstaaten

Komitologie

►  Komitologie-Verfahren 2025

Zulassungen – EU-Kommission

►  Zulassungen 2025

►  Zulassungen 2024

►  Übersicht zu den Zulassungen 2005 – 2025 

Gentechnisch veränderte Pflanzen nicht als  Lebens- und Futtermittel

► Zulassungen von Zierpflanzen

Sechs Nelkenvarietäten mit veränderter Blütenfarbe zum Import und Vermarktung

Lebensmittelenzme und Zusatzstoffe

Lebensmittelenzyme

► Übersicht zu Lebensmittelenzymen

►  Lebensmittelenzyme EFSA-sicherheitsbewertet 2025

►  Lebensmittelenzyme EFSA-sicherheitsbewertet alle bis 2025

► Lebensmittelenzyme fermentativ mit GMMO gewonnen

 

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