Korrespondenz International

Offener Brief an die Mitglieder des ENVI-Ausschuss des EU-Parlaments

Offener Brief an die Mitglieder des Ausschusses für Umweltfragen, Klimawandel und Lebensmittelsicherheit (ENVI) des Europäischen Parlaments

Verordnungsvorschlag zu den Neuen Genomischen Techniken (NGT)

Paris, Hannover, Neustadt an der Weinstraße, Karlsruhe 12. Januar 2026

Sehr geehrte EU-Parlamentarierin,

Sehr geehrter EU-Parlamentarier,

eine qualifizierte Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten stimmte am 19. Dezember 2025 in Brüssel auf der Sitzung des Ausschusses der Ständigen Vertreter (AStV) für den am 4. Dezember 2025 erzielten Kompromissvorschlag zu einer NGT-Verordnung. Dieser Text muss laut Rat noch einer sprachlichen und rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Vor der Abstimmung am 19. Dezember haben die vier unterzeichnenden Verbände AFBV (Association Française des Biotechnologies Végétales), FGV (Forum Grüne Vernunft), GfPB (Gesellschaft für Pflanzenbiotechnologie e.V.) und der WGG (Wissenschaftskreis Genomik und Gentechnik e.V.). einen offenen Brief (s. Anhang) an die stellvertretenden Ständigen Vertreter, die den AStV I bilden, gesandt. Darin empfahlen sie dem NGT-Kompromissvorschlag zu zustimmen und wiesen darauf hin, dass er keine Definitionen für die beiden in dem neuen Anhang Ia genannten Merkmale enthält sowie keine Bestimmung vorsieht, die es der Kommission erlaubt, Anhang Ia durch einen delegierten Rechtsakt zu ändern oder Informationen dazu bereitzustellen. Wir haben zwei Definitionen für die Merkmale in Anhang Ia vorgelegt, die unserer Meinung nach mit den Erwägungsgründen 14b und 14c des NGT-Kompromissvorschlags in Einklang stehen.

Nach unserem Verständnis soll der ENVI-Ausschuss noch in diesem Monat über den NGT-Kompromissvorschlag abstimmen. Wenn der Ausschuss für den Kompromissvorschlag „unverändert“ gegenüber der Abstimmung im COREPER I stimmt, würde er am 9. März 2025 dem EU-Parlament zur Abstimmung vorgelegt. Falls das EU-Parlament ihn annimmt, tritt die NGT-Verordnung am 26. März 2026 in Kraft und kann ab März 2028 Anwendung finden. Die Einhaltung dieses Zeitplans ist äußerst wünschenswert. Unterstützen Sie bitte, diesen ehrgeizigen Zeitplan durch ihre Zustimmung zum vorgelegten NGT-Kompromissvorschlag.

Der schnell fortschreitende Klimawandel und die sich verschärfenden globalen ökonomischen Veränderungen erfordern eine beschleunigte Sorteninnovation, zu der die neuen genomischen Techniken (NGTs) einen bedeutsamen Beitrag leisten können. Für Pflanzenzüchter, Forscher und KMU in der EU ist es von entscheidender Bedeutung, dass die vorgeschlagene NGT-Verordnung so schnell wie möglich in Kraft tritt. Nach Inkrafttreten der Verordnung müssen noch Leitlinien entwickelt und von der Kommission in Zusammenarbeit mit der EFSA vereinbart werden, und die für die Registrierung von Sorten zuständigen Behörden müssen bereit sein, editierte Sorten zeitnah zu bewerten und zu registrieren. Erst wenn die Verordnung Anwendung findet (2028), haben Züchter und Forscher die Möglichkeit, verifizierte NGT-1-Pflanzen im Freiland zu bewerten und zu vermehren, ohne mit Feldzerstörungen rechnen zu müssen. Derzeit nimmt die Verwendung von NGTs außerhalb Europas zu und diversifiziert sich. Die EU-SAGE-Datenbank zeigt, dass mehr als 50 % der begutachteten Publikationen zu NGT-Merkmalen aus China stammen, gefolgt von den Vereinigten Staaten mit 19 % und der EU mit 15 %. In einer vernetzten und extrem wettbewerbsorientierten Welt erfordert der weltweite Vertrieb dieser NGT-abgeleiteten Pflanzenprodukte eine Harmonisierung der Vorschriften, um ihren Anbau, Export und Import zu ermöglichen bzw. zu erleichtern. Dies wird als ein wichtiger Grund angesehen, der Kommission die Befugnis zu übertragen, die erforderlichen Anpassungen der NGT-Verordnung durch delegierte Rechtsakte vorzunehmen.

Die Änderungen, die wir in unserem Schreiben an den COREPER 1 vorgeschlagen haben, sind klarstellende Änderungen, die nicht darauf abzielen, den Verabschiedungsprozess zu verzögern, sondern EU-Forschern, Züchtern und KMU mehr Klarheit verschaffen sollen.

Wir danken Ihnen für Ihre wohlwollende Prüfung.

Mit freundlichen Grüßen

     Thierry Langin                                                                                    Prof. Dr. Klaus-Dieter Jany

          Président                                                                                                Vorsitzender

     Association Française                                                                          Wissenschaftlerkreis Genomik und

     Biotechnologies Végétales (AFBV)                                                        Gentechnik e.V. (WGG)

     e-mail: afbv.secretariat@gmail.com                                                      jany@wgg-ev.de

     Website: https://www.biotechnologies-vegetales.com/                           https://www.wggev.de/

                   Prof. Dr. Gabi Krczal                                                        Prof. Dr. Hans-Jörg Jacobsen

                          Vorsitzende                                                                            Stellvertreter

    Gesellschaft für Pflanzenbiotechnologie e.V. (GfPB)                               Forum Grüne Vernunft e.V. (FGV)

     gabi.krczal@agroscience.rlp.de                                                           hj_jacobsen@mac.com

    https://www.pflanzen-biotechnologie.de/                                            https://www.forum-gruene-vernunft.de

 

 

► Anhang: Brief an COREPER 1

 

 

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