Pressemeldungen – Pressemitteilungen

Karlsruhe, 05.12.2025

Stellungnahme zur Einigung im Trilog-Verfahren zur Regulierung der Neuen Genomischen Techniken (NGT) in der Europäischen Union

Der Wissenschaftskreis Genomik und Gentechnik e. V. (WGG) begrüßt die Einigung der Vertreter des Rates der Europäischen Union und des EU-Parlamentes am 04.12.2025 zur Regulierung von Anwendungen der neuen genomischen Techniken bei Pflanzen. Nach fast zweijährigen zähen Diskussionen auf den unterschiedlichen Ebenen der EU ist dies ein großer Schritt in Richtung der Gesetzgebung (Verordnung) nach Stand von Wissenschaft und Technik zu den NGTs bei Pflanzen.

Auch wenn noch nicht detaillierte Angaben zu dem Kompromissvorschlag aus dem Trilogverfahren vorliegen, so ist doch der Verordnungsvorschlag der EU-Kommission vom 05. Juli 2023 in wesentlichen Punkten erhalten geblieben. Im Kompromissvorschlag werden weiterhin die beiden Kategorien von NGT-Pflanzen beibehalten. Kategorie 1, NGT-1-Pflanzen bei denen die genetische Veränderung auch auf natürliche Weise entstehen könnte, werden als äquivalent zu konventionell gezüchteten eingestuft. NGT-1-Pflanzen unterliegen nicht mehr den Regularien der Gentechnik, aber denen, die für konventionelle Pflanzen und daraus hergestellten Erzeugnisse gelten.

Unter bestimmten Umständen können NGT-1-Pflanzen patentiert werden. Die Regelungen hierfür müssen aber noch den der Patentrichtlinie erarbeitet werden.

Der NGT-1-Status einer Pflanze muss durch die kompetente Behörde überprüft und notifiziert werden.

Für NGT-2-Pflanzen wird der Kommissionsvorschlag beibehalten und für sie gelten weiterhin die Regularien aus der Gentechnikgesetzgebung.

Die Einordnung von NGT-1-Pflanzen als äquivalent zu konventionell gezüchteten und ihre die potenzielle Möglichkeit einer Patentierung wird als ein Innovationsmotor für die Wissenschaft angesehen und trägt zum Abbau von bürokratischen Hindernissen im Umgang mit NGT-Pflanzen bei.

Allerdings müssen das EU-Parlament und der Rat, die EU-Staaten, dem ausgehandelten Kompromissvorschlag noch zustimmen, ehe er in eine Verordnung überführt werden kann. Nach einer zweijährigen Implementierungsphase könnten die Wissenschaftler/innen von den erleichterten Bedingungen für NGT-1-Pflanzen Gebrauch machen, insbesondere bei Untersuchung im Freiland unter natürlichen Umweltbedingen.

Nach Auffassung des WGG gewährleistet die vorgesehene Regulierung von NGT-1-Pflanzen einen Innovationsschub für Wissenschaft und Pflanzenzüchter sowie einen hohen Schutz für Verbraucher und Umwelt.

                                                                                              Kl.-D. Jany  (V.i.S.d.P.)

          1. Vorsitzender des WGG

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