Gentechnik - Klassische Gentechnik
Pflanzen, Mikroorganismen, Zusatzstoffe und gesetzliche Regelungen
Unter der Seite „Gentechnik“ werden alle Inhalte zusammengestellt, die sich nicht unter „Genomik“ , den neuen genomischen Techniken (NGT) einordnen lassen.
Gentechnisch veränderte Pflanzen
Gentechnisch veränderte Pflanzen als Lebens- und Futtermittel (Europäische Union)
Der Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) ist in der EU streng und umfassend geregelt. Hierbei wird zwischen dem in Verkehr bringen, Freisetzen zum Zwecke einer Inverkehrbringung und dem Freisetzen zu Forschungszwecken unterschieden. Die maßgeblichen Gesetze sind hier die Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EC und die Verordnungen EG 1829/2003 und EG 1830/2003 (siehe: ► Gesetze)
Das Zulassungsverfahren von gentechnisch veränderten Pflanzen (gv-Pflanzen) und daraus hergestellter Erzeugnisse verläuft in vier (fünf) Phasen ab:
a) Antragstellung durch den Erstinverkehrbringer
b) Risikobewertung und Veröffentlichung der Ergebnisse durch die EFSA
c) Risikomanagement durch die Mitgliedsstaaten (SCoPAFF, Berufungsausschuss (► Komitologie).
d) Zulassung durch die EU-Kommission und Verkündung der Entscheidung im Amtsblatt.
Die Verfahren verlaufen nach einem gesetzlich vorgegebenen ► Schema und Zeitrahmen ab. Die Zeitrahmen werden in der Regel nicht eingehalten.
Risikobewertung – Sicherheitsbewertung
► EFSA-Sicherheitsbewertungen 2025
► EFSA-Sicherheitsbewertung 2024
Zulassungen – EU-Kommission
► Zulassungen 2025
Freisetzungen
Gentechnisch veränderte Pflanzen nicht als Lebens- und Futtermittel
► Zulassungen von Zierpflanzen
Sechs Nelkenvarietäten mit veränderter Blütenfarbe zum Import und Vermarktung
Lebensmittelenzme und Zusatzstoffe
Lebensmittelenzyme
► Übersicht zu Lebensmittelenzymen
► Lebensmittelenzyme EFSA-sicherheitsbewertet 2025
► Lebensmittelenzyme EFSA-sicherheitsbewertet alle bis 2025
► Lebensmittelenzyme fermentativ mit GMMO gewonnen
