EU-Zulassungsverfahren - Gentechnisch veränderte Pflanzen

Komitologieverfahren - 2026

Dem ► Komitologie-Verfahren kommt bei der Zulassung/Ablehnung von gv-Pflanzen und daraus hergestellten Erzeugnissen im Rahmen des Risikomanagements eine bedeutsame Rolle zu. Im Komitologie-Verfahren unterstützen die Mitgliedsstaaten die Kommission bei der Umsetzung von Durchführungsrechtsakten und können über die Zustimmung oder Ablehnung einer Durchführungsverordnung (hier: Zulassungen einer gv-Pflanze) mit qualifizierter Mehrheit entscheiden. Kommt keine qualifizierte Mehrheit zustande, so haben die Mitgliedsstaaten keine Entscheidung für oder gegen den Kommissionsvorschlag getroffen. Die Mitgliedsstaaten überlassen der Kommission die Entscheidung über die Zulassung oder Ablehnung einer gv-Pflanze zum Import als Lebens- und Futtermittel on die EU.  

Komitologieverfahren – 1. Halbjahr 2026

Im Rahmen des Komitologieverfahrens tagt am 27.01.2026 der Berufungsausschuss. Wenn nichts weiteres angegeben ist, haben die Mitglieder des Berufungsausschuss keine „Meinung“ zu den Zulassungsvorschlägen der Kommission. Die Mitgliedsstaaten überlassen die Entscheidung über eine Zulassung der Kommission. 

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