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VBIO-WGG: EU-Kommissionsvorschlag zur Regulierung von NGT-Pflanzen
Vorschlag der
EU-Kommission zu Neuen Genomischen Techniken berücksichtigt Empfehlungen und
Interessen der Wissenschaft
Vor dem Hintergrund des Konsultationsverfahrens zur
künftigen Regulierung der Nutzung von Pflanzen, die mithilfe neuer
gentechnischer Verfahren (NGT) gezüchtet wurden, haben der Verband Biologie,
Biowissenschaften und Biomedizin in Deutschland (VBIO e. V.) und seine
Mitgliedsgesellschaft Wissenschaftskreis Genomik und Gentechnik e.V. (WGG) eine
umfänglichere Stellungnahme vorgelegt. Darin arbeiten sie heraus, dass es sich
bei dem nun vorliegenden Entwurf um einen gut ausbalancierten Vorschlag
handelt, der die Empfehlungen und Interessen von Wissenschaft und Forschung
angemessen berücksichtigt.
Die Äquivalenz
von Pflanzen der Kategorie NGT-1, die keine artfremden Gene enthalten, mit
herkömmlich gezüchteten Pflanzen ist aus Sicht von VBIO und WGG fachlich
begründet und sinnvoll. Vom gesetzgeberischen Standpunkt ist es daher
folgerichtig, diese NGT-1-Pflanzen ebenfalls von der Regulierung nach
Gentechnik-Recht auszunehmen.
Die
EU-Kommission folgt auch in Hinblick auf die Sicherheit der NGT-Pflanzen der
Bewertung, wie sie durch die EFSA sowie wissenschaftlichen Organisationen in
Deutschland, Europa und weltweit vertreten wird: „Diese Pflanzen sind ebenso
sicher für Mensch, Tier und Umwelt, wie jene aus konventioneller Zucht“ betont
Prof. Dr. Klaus-Dieter Jany, Präsident des WGG. „Die Beurteilung von Pflanzen
nach ihren Eigenschaften und nicht nach der Art ihrer Erzeugung ist aus
wissenschaftlicher Sicht sinnvoll“ ergänzt Prof. Dr. Karl-Josef Dietz,
Präsident des VBIO.
Die
vorgeschlagenen Bestimmungen stellen sicher, dass alle NGT-Pflanzen einer
Regulierungsaufsicht unterliegen, die auf ihr Risikoprofil zugeschnitten ist.
Saatgut von NGT-1-Sorten muss verbindlich gekennzeichnet und in einer
öffentlichen Datenbank registriert werden. Damit hat jedes landwirtschaftliche
Unternehmen Wahlfreiheit. Mit einem generellen Verbot von NGT-Pflanzen für den
ökologischen Landbau wiederum soll dem Wunsch der Bioverbände entsprochen
werden.
Besonders sinnvoll ist aus Sicht von VBIO und WGG,
dass der Gesetzesentwurf die Regulierung an nachhaltige Eigenschaften knüpft,
beispielsweise wenn mithilfe von NGT-Methoden Pflanzen mit höherer Toleranz
oder Resistenz gegenüber Krankheiten, Schädlingen, extremen Temperaturen,
Dürren oder mit besseren Erträgen oder höherem Nährwert generiert werden.
Solche Pflanzen können maßgeblich dazu beitragen, die ambitionierten Ziele im
Bereich des EU Green Deals und der Sustainable Development Goals (SDG), insbesondere
SDG 2 „Beendigung des Hungers“ und SDG 13 „Bekämpfung des Klimawandels“ zu
erreichen.
Sie finden die gemeinsame Stellungnahme von VBIO und WGG unter
https://www.vbio.de/fileadmin/user_upload/wissenschaft/pdf/230908_Statement__fin…
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Prof. Dr. Karl-Josef Dietz, Präsident Verband Biologie, Biowissenschaften und
Biomedizin in Deutschland (VBIO e. V.)
praesident@vbio.de
oder karl-josef.dietz@uni-bielefeld.de
und
Prof. Dr. Klaus-Dieter Jany, Vorsitzender Wissenschaftskreis Genomik und
Gentechnik e.V. (WGG)
jany@wgg-ev.de,
Tel: 0171- 4232957
WGG-09.09.2023