Korrespondenz - international

Offener Brief an EU-Kommission_02-2020: Regulierung von Mutageneseverfahren

European Commission

Rue de la loi – Wetstraat 200

B-1049 Brussels, Belgium

 

 

                                                                                  Frankfurt am Main und Paris, 10 Februar 2020

  

Offener Brief an Kommissionspräsidentin von der Leyen, Exekutiv Vize-Präsident für den „European Green Deal“ Timmermans, Kommissarin für Gesundheit Kyriakides, Kommissar für Landwirtschaft Wojciechowski, Kommissar für Innovationen  Gabriel und Kommissar für Umwelt, Meere und Fischerei Sinkevičius

  

Anschlussbrief zu unseren offenen Briefen vom 18. Juli 2018 und 17. Oktober 2018

 

Sehr geehrte Kommissionspräsidentin von der Leyen, sehr geehrter Vizepräsident Timmermans, sehr geehrte Kommissare,

dies ist ein Anschlussbrief zu unseren früheren Schreiben vom 18. Juli 2018 und 17. Oktober 2018, in denen wir die Kommission baten, rasch Maßnahmen zu ergreifen, die den Einsatz von Genomeditierungstechniken in der Landwirtschaft ermöglichen.

 

Der Beschluss des Rates (EU) 2019/1904 bietet nun der Kommission die notwendige Kraft und Unterstützung für die Durchführung einer Studie zum Stand von Anwendungen und der Bedeutung von Genomeditierungstechniken (Genome Editing). Die Studie ist eine Reaktion auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu den Mutageneseverfahren. Die Erarbeitung eines Vorschlages, die sich aus den Ergebnissen der Studie ergeben, bis Ende April 2021 erscheint angemessen.

 

In unseren früheren Schreiben haben wir auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG zu überprüfen und entsprechend an den Stand von Wissenschaft und Technik anzupassen. Dies ist in den letzten 19 Jahren nicht erfolgt. Eine Anpassung ist auch nötig unabhängig von Fragen, die sich aus den neuen Techniken ergeben. Es bestehen dringende Herausforderungen wie Klimawandel anzugehen, Umwelt nachhaltig zu schützen, Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren usw. Um dies zu erreichen, muss es Pflanzenzüchtern ermöglicht werden, die Techniken der Genomeditierung anzuwenden und Landwirten solche Pflanzen nutzen zu dürfen.

 

Um die Kommission bei der Durchführung des Beschlusses des Rates (EU) 2019/1904 zu unterstützen, finden sie in der Anlage eine Erläuterung und einen Vorschlag für einen Entwurf zur Änderung der Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG.

 

Für Nutzung der Verfahren aus der Genomeditierung in der Europäischen Union sind wir der Ansicht, dass kleine Änderungen (a) in zwei Artikel der Richtlinie 2001/18/EG, (b) in Anhang IA und (c) das Hinzufügen eines neuen Anhangs IC (verbunden mit entsprechenden Änderungen in der Gentechnikgesetzgebung) ausreichen würden, um Pflanzen, die die oben genannten Anforderungen erfüllen, rasch und sicher zu züchten.

 

Wir stehen Ihnen weiterhin zur Verfügung, um Fragen zu dieser Thematik zu beantworten, die sich aus den beigefügten Dokumenten ergeben könnten. Ebenso sind wir gern bereit Ihnen bzw. den entsprechenden Behörden unsere Vorstellungen in Brüssel zu erläutern.

 

In Übereinstimmung mit der Empfehlung des früheren Kommissars Andriukaitis haben wir die kompetente Behörden Frankreichs und Deutschlands von unserem Vorschlag informiert.

                                                    

                                                        Mit Hochachtung

Explanatory Note  February 2020

 

AFBV-WGG Draft Amendment

 

 

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