<   Sind Organismen, die mithilfe von NGT erzeugt wurden, GVO?

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 25.7.2018 ein Urteil gefällt: Mittels Genome Editing/ NGT erzeugte Organismen sind genetisch veränderte Organismen (GVO) im Sinne der Richtlinie 2001/18/EG und unterliegen somit der Gentechnikregulierung. NGT gab es 2001 als die Richtlinie 2001/18/EG verabschiedet wurde, noch nicht. Der EuGH erachtete sie als Mutageneseverfahren, die nicht von der Ausnahmeregelung der Freisetzungsrichtline 2001/18/EG erfasst werden.

 

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